Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den in
Deutschland per Gesetz geforderten Nachweis von Sprachkenntnissen beim
Familiennachzug türkischer Staatsangehöriger für unwirksam erklärt. Der
Entscheidung des Gerichts vom Freitag zufolge verstößt der betreffende
Passus im Aufenthaltsgesetz auf dem Jahr 2007 gegen die sogenannte
Stillhalteklausel im EU-Assoziationsabkommen mit der Türkei. Demnach
dürfen keine neuen Beschränkungen für türkische Bürger eingeführt werden
(AZ: OVG 7 B 22.14).
zeit
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