Was schon der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer angedroht hat, haben jetzt sechs deutsche Rechtsanwälte gemacht: Sie haben eine Verfassungsbeschwerde gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Karlsruhe eingereicht, berichtet das Magazin "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. Die will ihren Kurs aber vorerst gegen alle Kritik fortsetzen.Die will ihren Kurs aber vorerst gegen alle Kritik fortsetzen.
Laut Angaben der Anwälte habe Merkel mit der Entscheidung, Anfang September 2015 die Grenzen zu öffnen, gegen die Verfassung verstoßen. Demnach seien das Wahlrecht und der Anspruch auf Teilhabe an der demokratischen Willensbildung verletzt worden. Das Gericht, so das Ziel der Anwälte, soll Merkels Entscheidung von Anfang September vergangenen Jahres, die deutschen Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen, für verfassungswidrig erklären.
Mit dem Aussetzen des Dublin- Abkommen habe die Bundeskanzlerin gegen das Grundgesetz verstoßen, argumentieren die Anwälte. "Die Bundeskanzlerin darf mit ihrer Politik nicht den Rahmen der Gesetze verlassen, den die Wähler ihr durch das Parlament vorgegeben haben", werden die Verfasser der Beschwerde im "Spiegel" zitiert. Da sie schon bei der Energiewende und der Eurorettung gegen deutsche Gesetze verstoßen habe, sei Merkel zudem eine "Wiederholungstäterin", so die Anwälte.Die deutsche Kanzlerin will ihren Kurs zur Bewältigung der Flüchtlingskrise ungeachtet aller Kritik fortsetzen. Wohl um ihre Kritiker zu beruhigen, hat sie aber am Freitagabend beim Neujahrsempfang der CDU in ihrem Wahlkreis in Greifswald als Ziel für dieses Jahr eine spürbare Reduzierung des Flüchtlingszustroms genannt. Eine Lösung der Flüchtlingskrise sehe sie in der Bekämpfung der Fluchtursachen und der Sicherung der Außengrenzen, erklärte sie.
krone.at
No comments:
Post a Comment