Anlässlich eines Artikels in der Kronen Zeitung vom 26.4.2016, demzufolge eine junge Frau in Wien-Grinzing nachmittags an einer Bushaltestelle von einem Unbekannten massiv sexuell belästigt wurde und die Polizei die Anzeige der Frau nicht aufnahm, leitete Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer ein amtswegiges Prüfverfahren ein. Laut Zeitungsbericht flüchtete die 27-Jährige und wollte auf einer Polizeiinspektion eine Anzeige erstatten, doch die Polizisten sollen nicht einmal nach ihrem Namen gefragt haben.
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer stellt klar: „Es ist die Pflicht der Polizistinnen und Polizisten, allen Anschuldigungen nachzugehen und schutzsuchenden Betroffenen zu helfen.“
Für den Volksanwalt stellt sich angesichts dieses Zeitungsberichts die Frage, wie die Polizei in Anbetracht der Ereignisse der Kölner Silvesternacht 2015/2016 und weiterer seither auch in Österreich bekannt gewordener gleichartiger Straftaten mit Anzeigen wegen sexueller Belästigung oder gar versuchter Vergewaltigung umgeht. „Es ist Kernaufgabe der Polizei, solche Verbrechen soweit als möglich zu verhindern oder wenigstens im Nachhinein aufzuklären. Ich werde daher genau überprüfen, was auf dieser Polizeiinspektion passiert ist“, so der Volksanwalt.
ots.at
No comments:
Post a Comment