Ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Körperverletzung an einer Elfjährigen. So lautete heute Vormittag vor dem Jugendschöffengericht Unna das Urteil gegen einen 34jährigen Asylbewerber aus Syrien. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch Richterin Vielhaber-Karthaus mit ihren Schöffen sahen es als erwiesen an, dass der Anklagte Mitte April im dm-Drogeriemarkt am Hellweg-Center eine Fünftklässlerin grob begrapscht und dabei verletzt hatte. Wir berichteten mehrfach über diesen Fall. Der Syrer bestritt heute bei der Verhandlung, das Kind sexuell belästigt zu haben. Er räumte lediglich die Körperverletzung ein, die das Mädchen durch das grobe Quetschen der Brust erlitten hatte. Doch das Gericht sah die Beweislage aufgrund der Videoaufnahmen aus der Drogerie und der Zeugenaussagen als eindeutig an. Zur Tat wurden die Eltern des Mädchens befragt. Dem Kind selbst blieb eine Zeugenaussage vor Gericht erspart. Mit der 14monatigen Bewährungsstrafe ist der Haftbefehl gegen den Flüchtling jetzt aufgehoben, bestätigte Richterin Vielhaber-Karthaus. Der Syrer war vor seiner Festnahme und Inhaftierung in einer Flüchtlingsunterkunft in Holzwickede untergebracht, zusammen mit seiner Familie. Dorthin kann er demnach jetzt zurückkehren. Den Missbrauchsvorwurf selbst sah das Gericht als erwiesen an, nachdem das Videomaterial aus dem dm ausgewertet war. Die Fünftklässlerin hatte an jenem Mittag mit einigen Schulkameradinnen die Drogerie aufgesucht, um die Zeit bis zur Abfahrt des Busses zu überbrücken. Dort war es dann zu dem Übergriff durch den dreimal so alten Mann gekommen.Der 34Jährige, so hieß es in der Anklageschrift, habe die 11Jährige an ein Regal gedrängt, ihr eine Hand unter die Jacke geschoben und die nackte Brust des Kindes so fest gedrückt, dass es schmerzte. Dabei ließ er seine Hand kreisen und raunte dem Mädchen leise ins Ohr: „Oh, wie schön…!“ Das Kind riss sich los, vertraute sich einer Verkäuferin an. Direkt am folgenden Tag hatte die Kreispolizeibehörde Unna den Tatverdächtigen ermittelt. Am nächsten Morgen wurde der Syrer festgenommen – eben auch weil in dem Drogeriemarkt am Hellwegcenter überall Kameras hängen und der Übergriff damit klar dokumentiert worden war. Der Haftrichter schickte den Mann daher sofort in Untersuchungshaft, wo er bis zur heutige Verhandlung blieb. Der Asylbewerber hält sich seit ca. anderthalb Jahren in Deutschland auf. Eine Ausweisung ins Heimatland kann nach derzeitiger Rechtslage nicht erfolgen, da in Syrien bekanntlich Krieg herrscht. Bei einem sicheren Herkunftsland wären für eine Ausweisung mindestens drei Jahre Haft ohne Bewährung erforderlich.Zuletzt hatten bei unseren Lesern zwei Urteile in ähnlichen Fällen für heftige Diskussionen gesorgt: In einer Asylunterkunft in Kamen hatte ein Bewohner aus Pakistan im Januar vor einem dreijährigen syrischen Mädchen onaniert – das Amtsgericht Unna verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten. Und in einem Schwimmbad in Werl hatte ein Flüchtling aus Syrien einer 10Jährigen auf der Rutsche das Bikinihöschen heruntergezogen – auf Abstand mit den Füßen, so dass „Missbrauch“ in diesem Fall laut rechtlicher Definition nicht gegeben war. Obwohl das kleine Mädchen weinte und sich heftig wehrte und zum Schluss mit nacktem Popo ins Wasser rutschen musste. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg sprach von einem „Grenzfall“. Die Konsequenz waren 250 Euro Geldstrafe für den fast viermal so alten Mann wegen „sexueller Beleidigung“.
Der heimliche Orientalismus Deutschlands,durchleuchtet von Fred Alan Medforth
Monday, June 20, 2016
Missbrauch von 11Jähriger im dm am Ostring: 14 Monate auf Bewährung
Der rundblick-unna.de berichtet über dieses Skandalurteil, das Kinder zum sexuellen Freiwild für Flüchtlinge macht:
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