Einen 31-jährigen, in der Schweiz wohnhaften Deutschen mit türkischem Migrationshintergrund kontrollierten Beamte der Bundeszollverwaltung am Sonntagabend am Bad Säckinger Grenzübergang. Dabei wurde das Bestehen eines Haftbefehls der Justizbehörden in Baden-Baden festgestellt.
Der Mann wurde4 zur weiteren Bearbeitung an die Bundespolizei übergeben. Wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz war eine Geldstrafe in Höhe von 1.600,- EUR zzgl. Gerichtskosten, ersatzweise 20 Tage Haft zu vollstrecken.
Vor die Wahl gestellt, an Ort und Stelle zu bezahlen oder die nächsten drei Wochen in der Justizvollzugsanstalt einzusitzen, begann mangels Bargeld emsiges Telefonieren. Angehörige in Frankfurt am Main suchten umgehend die nächste Polizeidienststelle auf und zahlten den Betrag ein, um ihren Verwandten vor dem Gang in den Knast zu verschonen.
Er durfte die Dienststelle der Bundespolizei als "freier Mann" wieder verlassen.
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