Monday, August 29, 2016

Anklage wegen des Stichwaffenangriffs auf einen Beamten der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hannover erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 12. August 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen die 16-jährige deutsche und marokkanische Staatsangehörige Safia S. sowie den 19-jährigen deutschen und syrischen Staatsangehörigen Mohamad Hasan K. erhoben. Safia S. ist hinreichend verdächtig, im Auftrag des sogenannten "Islamischen Staates (IS)" am 26. Februar 2016 bei einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof Hannover versucht zu haben, einen Beamten der Bundespolizei zu töten. Sie ist daher wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt (§ 211, § 22, § 23 Abs. 1, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 und Abs. 5 StGB, § 1, § 3 JGG). Mohamad K. ist hinreichend verdächtig, gewusst zu haben, dass Safia S. im Auftrag des "IS" eine "Märtyrertat" in Deutschland plante. Ihm wird daher vorgeworfen, eine geplante Straftat nicht angezeigt zu haben (§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 1, § 105 JGG). In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Die Angeschuldigte Safia S. hatte sich spätestens im November 2015 das radikal-jihadistische Gedankengut der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" zu eigen gemacht. Fortan trug sie sich mit dem Gedanken, selbst nach Syrien auszureisen und sich dem "IS" anzuschließen. Im Januar 2016 setzte sie ihre Ausreisepläne in die Tat um und flog am 22. Januar 2016 nach Istanbul. Dort nahm Safia S. Kontakt zu Mitgliedern des "IS" auf, die ihr beim Grenzübertritt in das von der Terrororganisation beherrschte Gebiet behilflich sein sollten. Bevor Safia S. die Weiterreise nach Syrien gelang, wurde sie von ihrer Mutter am 26. Januar 2016 zurück nach Deutschland gebracht. Noch in Istanbul erhielt Safia S. von Mitgliedern des "IS" den Auftrag, in Deutschland eine "Märtyrertat" durchzuführen. Den Angeschuldigten Mohamad K., dem Safia S. schon den Zweck ihrer Reise nach Istanbul offenbart hatte, zog sie wiederum ins Vertrauen und weihte ihn in ihre Anschlagspläne ein. Wie erwartet verriet Mohamad K. sein Wissen nicht an die Strafverfolgungsbehörden. Zurück in Deutschland stand Safia S. über einen Messangerdienst in Kontakt zu Mitgliedern des IS, die sie um Hilfe bei der Planung ihrer Tat bat. Einem von ihnen schickte sie am Vortag der Tat ein selbstgefertigtes Bekennervideo und besprach mit ihm ihre Vorgehensweise bei der Tatbegehung. Am Folgetag, dem 26. Februar 2016, bewaffnete sich die Angeschuldigte mit einem Gemüse- und einem Steakmesser und begab sich zum Hauptbahnhof. Dort hielt sie Ausschau nach einem aussichtsreich erscheinenden Opfer. Als zwei Streife gehende Bundespolizisten an ihr vorbeiliefen, folgte sie ihnen und provozierte eine Personenkontrolle. Dabei zog Safia S. für die beiden Polizeibeamten völlig unerwartet das Gemüsemesser und stach einem von ihnen gezielt über der Schutzweste in den hinteren Halsbereich. Der Polizist erlitt eine lebensbedrohliche Stichwunde, die operativ behandelt werden musste. Die Ermittlungen waren zunächst von der Staatsanwaltschaft Hannover geführt und in der Folge von der Bundesanwaltschaft übernommen worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 22 vom 15. April 2016).
 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3414878

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