Die Bundesanwaltschaft hat am 24. März 2017 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen
den 30-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Abdullah P.
erwirkt. Der Beschuldigte wurde am 23. März 2017 im Ostallgäu festgenommen. Er ist dringend verdächtig, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Taliban" gemeinsam mit weiteren "Taliban"-Mitgliedern bei einem Angriff auf einen Militärkonvoi mindestens 16 Menschen ermordet und bei einer weiteren Attacke die Ermordung von Soldaten versucht zu haben. Zudem wird ihm in dem Haftbefehl ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1, §§ 211, 22, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB, § 22a Abs. 1 Nr. 6 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG).
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Beschuldigte schloss sich im Jahr 2002 in Afghanistan den "Taliban" an. Er gehörte einer zunächst von seinem Vater kommandierten Kampfeinheit an. Ende April 2004 übernahm Abdullah P. selbst das Kommando. Im Zuge dessen erhielt er zahlreiche Waffen ausgehändigt, darunter eine Kanone, eine Rakete sowie diverse Schusswaffen. In der Folgezeit befehligte der Beschuldigte zahlreiche Einsätze gegen ausländische und afghanische Soldaten. Bei einem Angriff detonierten mindestens zwei Sprengsätze, als sich ein Konvoi von sieben bis acht Militärfahrzeugen näherte. Zudem erfolgte ein Beschuss mit Panzerfäusten. Bei diesem Angriff wurden mindestens 16 amerikanische und afghanische Soldaten getötet. Bei einem weiteren Angriff ist unklar, ob durch die detonierten Sprengsätze gegnerische Soldaten ums Leben kamen. Kurz vor seiner Hochzeit im Jahr 2008 verließ er seine Kampfeinheit. Von da an wurde Abdullah P. mit dem Tode bedroht. 2009 floh er daher nach Pakistan. Im Juli 2011 kam er über die sogenannte Balkan-Route nach Deutschland.
Der Beschuldigte wurde am 24. März 2017 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3597809
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