Monday, September 25, 2017

Flüchtlingskriminalität: Landeshauptstadt München belügt ihre Bürger

Ein Leser hat uns auf eine Faltblattreihe der Stadt München aufmerksam gemacht, die den Titel trägt „Das wird man doch noch fragen dürfen“. Eine Frage, die man in München noch fragen darf, lautet: „Sind Ausländer und Flüchtlinge krimineller als Deutsche?“ Die Antwort können wir vorweg nehmen: Ja. Allerdings wird diese Antwort im Faltblatt der Stadt München nicht direkt gegeben. Vielmehr wird die Antwort umschrieben, und es werden Daten des Polizeipräsidiums München in einer Weise interpretiert, die man nur als Fälschung bezeichnen kann.
Das Faltblatt folgt dem alten Trick: Zunächst etwas zugeben und es dann Stück für Stück zurücknehmen: „Richtig ist“, so steht es im Faltblatt, „im Münchner Sicherheitsreport – der Tatverdächtige erfasst, aber nicht die wirklich Verurteilten – erscheinen gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung mehr Ausländer als Deutsche.
Dass Tatverdächtige nicht mit Verurteilten gleichgesetzt werden können, ist zwar richtig, gilt aber nicht nur für ausländische Tatverdächtige, sondern auch für deutsche. Es hat einen Grund darin, dass Staatsanwälte je nach Arbeitsbelastung mehr oder weniger liberal von der Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens Gebrauch machen. Entsprechend bleibt so mancher Tatverdächtige, selbst wenn er ein Straftäter ist, ohne Verurteilung. Das Bemühen, Kriminalität von Flüchtlingen als etwas darzustellen, das, selbst wenn es in den Daten erscheint, aber dennoch etwas anderes ist als wenn es sich um Kriminalität von Deutschen handelt, es ist bereits nach wenigen Zeilen unverkennbar.
Falls sie sich wundern, dass in der Frage Ausländer und Flüchtlinge vermengt werden: Das hat seinen Grund. Denn nachdem zugestanden wurde, dass Flüchtlinge und Ausländer häufiger unter den Tatverdächtigen zu finden sind als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht, kommt die Behauptung, dass „Fremde viel schneller angezeigt werden als Einheimische“. Diese Behauptung wird Christian Pfeiffer in den Mund gelegt, und wir haben keinen Grund zu bezweifeln, dass Pfeiffer ähnlichen Unsinn von sich gegeben hat. Tatsächlich gibt es einige wenige Studien, die zeigen, dass Ausländer bei bestimmten Straftaten, z.B. bei Leistungserschleichung oder bei Ladendiebstählen eine höhere Wahrscheinlichkeit haben als Täter ermittelt zu werden. Sie werden jedoch nicht schneller angezeigt als Deutsche. Wäre dem so, dann müsste man annehmen, dass das Personal der Münchner Verkehrsbetriebe deutsche Schwarzfahrer laufen lässt, während es ausländische Schwarzfahrer anzeigt. Die Faltblattmacher der Stadt München bezichtigen somit Angestellte der Stadt München der Rechtsbeugung und des Rassismus. Interessant.
Wie dem auch sei, die zitierten Ergebnisse wurden für Ausländer gefunden, nicht für Flüchtlinge. Ob es sich bei Flüchtlingen so verhält, wie es sich bei Ausländern verhält, zumal Flüchtlinge freie Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln haben, ist eine offene Frage. Dazu gibt es keinerlei Forschung. Und weil es keine Forschung gibt, deshalb haben die Faltblattmacher aus München hier die Wahrheit etwas gedehnt und Ausländer in den Fragetext eingeführt. Und nun, da die Wahrheit soweit gedehnt wurde, dass sie fast schon zur Lüge geworden ist, können wir die Ausländer auch vergessen.
Nun wird im Faltblatt darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge ja in erster Linie junge Männer sind. Junge Männer sind die Bevölkerungsgruppe, die überproportional häufig als Tatverdächtige erfasst wird. Indes gilt dies für alle jungen Männer, deutsche, nichtdeutsche und geflüchtete. Entsprechend kann man daraus keine Entschuldigung für die im Vergleich zu deutschen jungen Männern höhere Kriminalitätsbelastung von jungen männlichen Flüchtlingen in München basteln.
Und weil das alles nicht klappt, deshalb geht man bei der Stadt München zum offenen Verdrehen von Daten, fast zum Datenfälschen über:
50,3% der von Flüchtlingen begangenen Straftaten seien Bagatelldelikte, Vermögens-, Fälschungsdelikte oder Straftaten von geringer Tatschwere. Zwar seien 29,9% der Straftaten, die von Flüchtlingen begangen wurden, Rohheitsdelikte, aber diese würden vor allem gegenüber anderen Flüchtlingen begangen. Ist also nicht so schlimm, so die Stadt München. (Wie sich Gewalt unter Flüchtlingen zur Behauptung, als Flüchtling schneller angezeigt zu werden, verhält, ist eine Frage, die man wohl nur bei der Stadt München beantworten kann).
Wir zitieren nun aus dem Sicherheitsreport der Stadt München, dem auch die Faltblattmacher der Stadt München angeblich ihre Daten entnommen haben. Die Gegenüberstellung dessen, was im Sicherheitsbericht steht, mit dem, was die Faltblattmacher daraus gemacht haben, offenbart einen unglaublichen Drang, die Kriminalität von Flüchtlingen zu verbergen, wegzureden, zu leugnen, einen Drang, den man nur manisch und irre nennen kann.
Hier nun, was die Münchner Polizei zur Kriminalität von Flüchtlingen zu sagen weiß:
„Der größte Straftatenanteil tatverdächtiger Zuwanderer im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München liegt mit 29,9 % (23,2 %) im Bereich der Rohheitsdelikte. In 46,9 % (38,0 %) der durch Zuwanderer begangenen Rohheitsdelikte befand sich der Tatort in einer Asylbewerberunterkunft. Der überwiegende Anteil aller Rohheitsdelikte wurde zum Nachteil anderer Zuwanderer begangen.
Der Anteil des Deliktsbereichs Vermögens- und Fälschungsdelikte entwickelte sich mit 22,9 % (20,2 %) ähnlich wie 2015. Fast die Hälfte entfiel mit 45,6 % (46,4 %) auf Leistungserschleichungen.
Der Anteil der Straftaten gem. Nebengesetzen nahm um +1,5 % Punkte auf 14,7 % zu. Von den 866 Straftaten gem. Nebengesetzen sind 833 Rauschgiftdelikte. Fast ein Drittel der Tatorte dieser BtMG-Verstöße liegt am Münchner Hauptbahnhof oder in dessen Umfeld (Vgl. Ziff. 2.2.1, S. 67).”
Rauschgiftdelikte zählen bei der Stadt München offensichtlich zu Bagatelldelikten, ebenso wie Betrug, Veruntreuung, Unterschlagung und Urkundenfälschung, die in der Klasse der Vermögens- und Fälschungsdelikte enthalten sind. Wer seinen Pass fälscht oder andere betrügt, gilt in München demnach als Bagatellstraftäter.
In einem weiteren Sicherheitsreport des Polizeipräsidiums München ist die Entwicklung der Straftaten durch Flüchtlinge für die Jahre 2015 und 2016 dargestellt und etwas näher ausgeführt als dies im offiziellen Sicherheitsreport der Fall ist. Demgemäß hat sich die Anzahl der tatverdächtigen Flüchtlinge in München von 3.856 im Jahr 2015 auf 5.898 im Jahr 2016 erhöht. Die Anzahl der Straftaten, die Flüchtlingen zugeordnet werden können, ist im selben Zeitraum um 2.042 Delikte gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl der Flüchtlinge in München von 27.310 auf 33.656 gewachsen. Berücksichtigt man diese Zunahme, so kamen 2015 auf rund 7 Flüchtlinge ein Tatverdächtiger, während 2016 auf 6 Flüchtlinge ein Tatverdächtiger kam. Die Anzahl der Tatverdächtigen unter Flüchtlingen nimmt also zu. Ebenso und zur Besorgnis der Münchner Polizei steigt die Anzahl der Rohheitsdelikte, die von Flüchtlingen begangen werden, massiv an. Der Zuwachs von 2.042 Delikten zwischen 2015 und 2016 wird zu 42,6% (869 Straftaten) durch Rohheitsdelikte verursacht, davon sind 768 Straftaten Körperverletzungen.
Wenn man die Frage, die die Faltblattmacher der Stadt München sich selbst stellen, somit ehrlich beantworten will, dann muss man feststellen:
• Die Anzahl der tatverdächtigen Flüchtlinge ist gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung überproportional hoch. Daraus folgt, dass Flüchtlinge häufiger als Tatverdächtige ermittelt werden als Deutsche.
• Die Anzahl der Rohheitsdelikte, die von Flüchtlingen untereinander und gegenüber Dritten begangen werden, ist von 2015 auf 2016 stark gestiegen. Auch hier finden sich überproportional viele Flüchtlinge unter den Tatverdächtigen, denen z.B. eine Körperverletzung oder ein Raub zur Last gelegt wird.
Sind Flüchlinge krimineller als Deutsche?, so lautet das, was man in München „doch noch fragen“ darf. Die Antwort, die man offensichtlich nicht geben darf, lautet: Uneingeschränkt ja. Flüchtlinge sind gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil in München krimineller als Deutsche. Daran gibt es nichts zu deuteln.
Dieses Ergebnis wird noch dadurch bestätigt, dass ausländerrechtliche Straftaten, die nur von Flüchtlingen begangen werden können, nicht berücksichtigt sind.
 https://sciencefiles.org/2017/09/25/fluchtlingskriminalitat-landeshauptstadt-munchen-belugt-ihre-burger/

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