Saturday, October 07, 2017

Nur für Muslime! Linzer Unternehmen provoziert mit Job-Inserat

Als „Technischen Prüfer mit Spezialisierung auf Ernährung“ will das Unternehmen „Islamic Information Documentation and Certification GmbH“ (IIDC) nur Muslime anheuern. Kritiker sind empört, sehen einen Widerspruch zum Gleichbehandlungs-Grundsatz.

Die Firma IIDC bietet Zertifikate an, damit Lebensmittelproduzenten ihre Produkte als „halal“ – also für gläubige Muslime rein und essbar – beglaubigen lassen können.
In ihrer PR-Schrift preist die Firma den großen wirtschaftlichen Vorteil an, den die Erschließung des muslimischen Marktes mit sich bringen würde.Besonders brisant: Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Österreich fordert ganz klar, dass es bei einer gesetzeskonformen Stellenausschreibung keine Einschränkung bei Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung und sexueller Orientierung geben darf.
Doch in der Rechtsauslegung wurden offenbar extra Lücken geschaffen, um sich mit problematischen Fällen nicht auseinander setzen zu müssen!So heißt es, dass Ausnahmen gemacht werden dürfen, wenn eines der Merkmale unbedingt für die Ausführung der Tätigkeit notwendig ist. Eine Auflage, die ihre sinnvolle Anwendung z.B. bei Mitarbeiterinnen in Frauenhäusern oder Mitgliedern einer Männer-Fußballmannschaft findet.
Auch auf „weltanschauliche Organisationen“ und Religionsgemeinschaften finden diese Vorschriften Anwendung.
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Wir fragten bei der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) nach, wie sie als Arbeitgeber die Stellenausschreibungen handhabt. Schließlich setzt sich die Partei als „weltanschauliche Organisation“ auch für die Erhaltung des „christlichen Abendlandes“ ein.
Dort wird lediglich auf eine geschlechtergerechte Sprache geachtet – aufgrund von religiösen Bekenntnissen werde niemand bevorzugt oder benachteiligt, heißt es.Der „Wochenblick“ hat bei der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft nachgehakt. Auf die Anfrage hieß es nur, dass „noch keine umfassende bzw. verbindliche Judikatur“ zu den Ausnahmebestimmungen vorliege.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft berief sich auf Univ.-Prof. Dr. Richard Potz, der behauptete „Letztlich müsste das Gericht … entscheiden, ob es sich bei der Zertifizierung von Produkten für Muslime um eine religiöse Angelegenheit handelt – oder nur um eine wirtschaftliche.“ Die Ungleichbehandlung aufgrund eines nichtislamischen Religionsbekenntnisses bleibt somit offenbar vorerst geduldet.
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1 comment:

  1. Ist ja jedem Unternehmen selbst überlassen welche Mitarbeiter dieses einstellen will. Dann haben die sicher aber auch nichts dagegen wenn andere Firmen nur Nichtmuslime oder sogar nur Deutsche einstellen.

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