Thursday, October 26, 2017

Zoll findet fast 300.000 Euro bei zwei Afrikanern


Umgerechnet knapp 288.000 Euro in vier verschiedenen Währungen fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen am 5. Oktober bei zwei Reisenden, die über Finnland aus Singapur einreisten. Die beiden 27- und 38-jährigen gebürtigen Kameruner mit Wohnsitz in Oberhausen bzw. Innsbruck wollten den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen, als Zöllner sie zur Kontrolle des Reisegepäcks baten. Im Gepäck fanden sie zunächst neuwertige Waren wie Armbanduhren, Mobiltelefone, Markenschuhe und Laptops, die offenbar zum eigenen Gebrauch erworben wurden. Auf die Frage nach mitgeführten Barmitteln erklärte der 38-Jährige, dass er nur Geld in seiner Brieftasche hätte, die genaue Menge aber nicht kenne. Alleine in dieser Brieftasche befanden sich knapp 32.000 Singapur-Dollar (ca. 19.000 Euro). Im Handgepäck und den Koffern wurden weitere Geldbündel und Briefumschläge mit Euro-Noten, Singapur-Dollar, US-Dollar und der nigerianischen Währung Naira im Wert von insgesamt 145.000 Euro gefunden. In einer Jackentasche und einer Jeanshose (beide im Koffer) fanden die Zöllner jeweils weitere 100.000 Singapur-Dollar (jeweils ca. 62.000 Euro). Auf Befragen gaben die Beschuldigten an, von einer Anmeldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro noch nichts gehört zu haben. Da sie über die Herkunft und den Verwendungszweck des Geldes keine schlüssigen Erklärungen abgeben konnten, stellten die Zöllner die komplette Summe sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Reisenden ein. Anmeldepflicht für Zahlungsmittel Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgeführten Zahlungsmittel (neben Bargeld z. B. auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle) ab einem Gesamtwert von 10.000 EUR unaufgefordert schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU müssen Zahlungsmittel über 10.000 EUR nur mündlich und nur auf Verlangen angemeldet werden. Kommen Reisende dieser Anmeldepflicht nicht nach, handeln sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121244/3771367

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