Wednesday, December 27, 2017

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) wegen Kriegsverbrechen

Die Bundesanwaltschaft hat am 18. Dezember 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen
den 32-jährigen deutschen Staatsangehörigen Abdelkarim E. B.
erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Mitglied des sogenannten Islamischen Staates (§§ 129b, 129a StGB) ein Kriegsverbrechen begangen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB) zu haben.
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte Abdelkarim E. B. verließ im September 2013 Deutschland und reiste nach Syrien. Kurze Zeit nach seiner Ankunft schloss er sich der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischen Staat" an. Er wurde an Schusswaffen ausgebildet und beteiligte sich als Kämpfer an militärischen Auseinandersetzungen.
Im November 2013 wirkte der Angeschuldigte bei den Kämpfen nahe der nordsyrischen Stadt Aleppo mit. Dabei nahm seine Einheit einen mutmaßlichen Kämpfer einer mit dem "IS" verfeindeten Miliz gefangen. Der Angeschuldigte und die übrigen Mitglieder seiner Einheit beabsichtigten, den Gefangenen zur Preisgabe seines militärischen Auftrages zu veranlassen. Um ihn gefügig zu machen, wurde der Gefangene mehrfach geschlagen und getreten. Zudem wurde ihm angedroht, auf ihn einzustechen und ihn mit Stromstößen zu foltern. Dabei wurde das Geschehen von dem Angeschuldigten gefilmt.
Der Angeschuldigte befindet sich derzeit in anderer Sache in Haft. Mit der Anklageerhebung hat die Bundesanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls beantragt.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3825533

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