Sunday, January 07, 2018

Ein Fall für den Staatsschutz

„BVG-Mitarbeiter soll Mann fremdenfeindlich beleidigt haben“, las ich auf den Seiten der BZ. Es scheint nach dieser Überschrift, dass zwar niemand ernsten körperlichen Schaden erlitten hat, aber eine fremdenfeindliche Beleidigung kann ja auch ganz schön wehtun. Wer wäre da nicht geneigt, sich solidarisch mit dem Fremden zu fühlen, denn einfach so von einem Vertreter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beleidigt zu werden, das wünscht man ja niemandem. Der erste Satz der Meldung lässt die Solidaritätsgefühle aber schnell wieder schwinden und an der Professionalität des Überschriften-Autors zweifeln, denn da heißt es:  
„Auf dem U-Bahnhof Wittenau soll ein Mitarbeiter der BVG einen Mann fremdenfeindlich beleidigt haben, nachdem dieser auf ihn losgegangen war.“ Wie bitte? „Ein 34-jähriger Mann soll auf den Mitarbeiter zugegangen sein und ihm gegen die Brust gestoßen haben. Daraufhin soll der Angestellte den Mann fremdenfeindlich beleidigt haben.“
Muss man also vorsichtig sein, was man im Eifer des Gefechts sagt, wenn man von einem Mann angegriffen wird, dessen Herkunft eine fremdenfeindliche Beleidigung möglich macht? Offensichtlich, denn die vollkommen überlastete Berliner Polizei nimmt die Klärung dieses möglicherweise fremdenfeindlichen Übergriffs offenbar sehr ernst:
„Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an und werden derzeit vom Polizeilichen Staatsschutz beim Landeskriminalamt geführt.“ Jetzt sagen Sie bloß, Sie hätten daran gezweifelt, dass das ein Fall für den Staatsschutz ist?
http://www.achgut.com/artikel/ein_fall_fuer_den_staatsschutz

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