Eine im Ausland geschlossene Zweitehe schliesst einen Einbürgerungsanspruch in Deutschland nicht aus. Diese Ehe stehe einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht entgegen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zur Einbürgerung eines Syrers. Sein Fall muss nun erneut geprüft werden.
Die Einbürgerung des seit 1999 in Deutschland lebenden Syrers war zurückgenommen worden, nachdem seine Zweitehe bekannt geworden war. Gegen diese Rücknahme klagte er vor Gericht. Der Bauingenieur hatte im April 2008 eine Deutsche und im Juni 2008 in Damaskus eine Syrerin geheiratet.Mit seiner ersten Frau hat er drei Kinder. Er erkannte zudem die Vaterschaft für eine Tochter aus seiner zweiten Ehe an. Das Mädchen wohnt inzwischen mit ihm in Karlsruhe, auch seine Zweitfrau lebt seit dem vergangenen Jahr in einer eigenen Wohnung in der Stadt.
https://bazonline.ch/ausland/europa/syrer-darf-trotz-zwei-ehefrauen-deutscher-werden/story/13491496
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