Wednesday, June 27, 2018

Asylbewerber dreht in JVA durch und muss in Psychiatrie - Abschiebung ausgesetzt

Die Unterbringung des abgelehnten Asylbewerbers in der geschlossenen Psychiatrie hat die Landgerichtskammer angeordnet. Der 28-Jährige, der inzwischen in der forensischen Bezirksklinik in Straubing untergebracht ist, befand sich seit Ende Mai 2017 wegen einer akuten Belastungsreaktion und einer paranoiden Psychose im Taufkirchener Isar-Amper-Klinikum. Dort war er im vergangenen Jahr im Raucherraum mit einem Mitpatienten (21) in Streit geraten und hatte diesen mit Fäusten und Füßen traktiert.Ab Juli saß der Senegalese dann in der JVA Landshut zur Verbüßung von zwei Ersatzfreiheitsstrafen (insgesamt 110 Tage) ein, nachdem er Geldstrafen, zu denen er wegen zahlreicher Fälle des Hausfriedensbruchs und einer sexuellen Belästigung verurteilt worden war, nicht bezahlt hatte. Im Knast randalierte er immer wieder und hielt die JVA-Beamten auf Trab, in dem er ständig den Notrufknopf drückte. Im Sicherungsverfahren vor der 1. Strafkammer des Landgerichts räumte der 28-Jährige die Attacke auf seinen Zimmerkollegen ein. Zum Streit mit ihm sei es gekommen, weil er nie die Toilettenspülung betätigt und ihn auch noch beleidigt habe.Die Kammer ordnete, wie von der Sachverständigen empfohlen und von Staatsanwältin Jeaninne Zuck beantragt, die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Richter Kring wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass der Angeklagte aktuell immer noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Die Unterbringung sei für den 28-Jährigen auch eine Chance: „Er erhält mit hohem finanziellen Aufwand eine Behandlung, die so in seinem Heimatland nie erfolgen würde.“
https://www.merkur.de/lokales/erding/taufkirchen-vils-ort486318/taufkirchen-asylbewerber-dreht-in-jva-durch-und-muss-in-psychiatrie-abschiebung-ausgesetzt-9983268.html

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