Tuesday, July 24, 2018

Der Moscheebesuch gehört zur Schulpflicht

Gehört jetzt nicht nur der Islam zu Deutschland, sondern auch der Moschee-Besuch zur deutschen Schulpflicht? Die folgende Geschichte hätte man noch vor nicht allzu langer Zeit als krude Phantasie eines Islamfeindes abgetan, der damit nur Ängste vor einer Islamisierung schüren will, obwohl es die doch – wie offizielle Stellen seit Jahren versichern – gar nicht gibt. In diesen Tagen aber hören wir nun, dass ein deutscher Staatsanwalt gegen Eltern ermittelt, weil die sich weigerten, ihren 13-jährigen Sohn mit der Schulklasse in eine Moschee zu schicken. In Rendsburg steht mit der Centrum-Moschee das nach eigenen Angaben größte muslimische Gebetshaus Norddeutschlands. Für eine Erdkunde-Lehrerin einer Rendsburger Schule war diese große Moschee immerhin so wichtig, dass sie den obligatorischen Besuch des islamischen Gotteshauses mit in ihr Unterrichtsprogramm aufnahm. Niemand unter den Lehrern, in der Schulleitung oder bei der Schulaufsicht nahm Anstoß daran, denn im Ministerium sind solche Besuche erwünscht. Nur ein 13-jähriger Junge wollte nicht mit in die Moschee gehen. [...] Nein, darf er nicht. Zumindest nicht in Rendsburg. Die Eltern des Jungen sollten 300 Euro Bußgeld zahlen, schließlich hätte ihr Sohn die Schule geschwänzt, als er nicht in die Moschee ging und gegen Schulschwänzer geht das Land Schleswig-Holstein energisch vor. Die Eltern allerdings zeigten sich uneinsichtig und widersprachen dem Bußgeldbescheid. Sie hätten ihren Sohn nur vor islamistischer Indoktrination bewahren wollen. Die könne ja wohl keinesfalls Teil der Schulpflicht sein. Also zahlten sie nicht und der verweigerte Moschee-Besuch wurde ein Fall für die Staatsanwaltschaft in Itzehoe.[...] Das ist nun geklärt, obwohl das Meldorfer Amtsgericht den Fall zunächst gar nicht entscheiden wollte. Die damals zuständige Richterin hatte verfassungsrechtliche Bedenken, dass Dithmarschen stellvertretend für Rendsburg-Eckernförde Bußgelder eintreiben darf. Das für Dithmarschen zuständige Meldorfer Amtsgericht sei damit die falsche Adresse. Das Oberlandesgericht entschied allerdings, dass das Meldorfer Gericht ein Urteil sprechen müsse. Das hat es im Juli 2018 getan. Der Justillon berichtet: „Das Amtsgericht Meldorf (Schleswig-Holstein) hat mit Urteil vom 04.07.2018 (Az. 25 Owi 408/16) entschieden, dass die Eltern eines schulpflichtigen Kindes 50 Euro Bußgeld zahlen müssen, weil sie dem Kind den Besuch einer Moschee im Rahmen des Schulunterrichtes untersagt haben. […] In dem Urteil vom 04.07.2018 ist die zuständige Richterin des Amtsgerichts Meldorf der Ansicht, dass es sich bei dem kurzen Besuch der Moschee entgegen der Ansicht der Eltern nicht um Religionsunterricht handelte, die religiösen Bezüge alleine reichten nicht aus, um den Sohn vom Unterricht fernzuhalten. Eine Indoktrination und Werbung für den Islam habe nicht vorgelegen. Im Ergebnis liegt ein Verstoß gegen die Schulpflicht vor, der mit einem Bußgeld von 25 Euro je Elternteil zu ahnden war (§ 144 SchulG Schleswig-Holstein), weil dem Sohn der Besuch der Moschee zumutbar gewesen sei.“[...] Doch zurück zur Rendsburger Moschee, die der Schule und, wie wir nun wissen, auch dem Gericht als Teil des obligatorischen Schulunterrichts gilt und von der keine Gefahr der Indoktrination ausgehen soll. Wer betreibt die eigentlich? Darüber müssen sich die Lehrer und Bildungspolitiker, die ihre Schüler verpflichten, dorthin zu gehen, doch sicher zuvor informiert haben, oder? Kann man nicht verlangen, dass Richter vielleicht im Verfassungsschutzbericht nachlesen, um zu schauen, ob wirklich keine Indoktrinationsgefahr besteht? Sogar ein Blick in Wikipedia genügt schon, um zu erfahren, dass die Centrum-Moschee in Rendsburg von der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) gebaut wurde, mithin einer Vereinigung, über deren Kontakte zu den türkisch-rechtsextremen Grauen Wölfen schon oft berichtet wurde und die u.a. deshalb unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzämter steht. Ein wahrlich passender Ort für Schüler, um den Islam im Rahmen des deutschen Schulunterrichts kennenzulernen. Das muss unbedingt mit aller Staatsgewalt durchgesetzt werden. Schließlich wissen die meisten Deutschen über den Kulturkreis türkischer Rechtsextremisten wirklich noch viel zu wenig.
https://www.achgut.com/artikel/der_moscheebesuch_gehoert_zur_schulpflicht

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