Sunday, November 11, 2018

Genossin Ministerin fordert Einschränkung des Wahlrechts

Die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) wird sicher immer noch von sich behaupten, Demokratin zu sein. Allerdings muss die Demokratie in ihrer Welt von der Obrigkeit stärker geregelt werden, wenn das Wahlverhalten der Untertanen den Vorstellungen der Partei- und Staatsführung von gesellschaftlichem Fortschritt hinterherhinkt. Dies hat sie uns dieser Tage verraten. Ausgerechnet anlässlich des 100. Jahrestags des Frauenwahlrechts fordert die Genossin Ministerin eine staatlich geregelte Beschränkung des Wahlrechts. „Von der Regierungsbank aus schaue ich auf die Fraktionen von AfD, FDP und CDU/CSU. Da sitzt ganz oft ein Meer von grauen Anzügen. Der Frauenanteil dort beträgt zwischen 10 bis knapp über 20 Prozent. Das ist krass. Ändern wird sich das wohl nur durch ein neues Wahlrecht“, zitieren alle wichtigen deutschen Medien Barleys Kernaussage in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“. Ihr mache es „echte Sorgen, dass wir gerade Rückschritte“ bei der Gleichberechtigung erleben, weil der Frauenteil im Bundestag dramatisch auf rund 30 Prozent gesunken sei. Ein neues Wahlrecht mit festgeschriebenen Quoten für die Kandidatenlisten aller Parteien? Das forderten bislang zuweilen die Grünen und forderten dies auch gelegentlich schon auf Landesebene. Die Umsetzung eines solchen Vorhabens scheiterte bislang allerdings immer an verfassungsrechtlichen Bedenken. Denn jedwede Quote schränkt das Recht auf freie und geheime Wahlen ein. Jeder Wahlberechtigte soll kandidieren dürfen, unabhängig von seinem oder ihrem Geschlecht. Auch den Parteien soll niemand vorschreiben dürfen, mit welchen Kandidaten sie auf welchen Positionen ins Rennen ziehen. Und ob die Wähler sich für eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus Gründen der Geschlechtergerechtigkeit entscheiden oder ob es ihnen, unabhängig vom Geschlecht, auf andere Kompetenzen ankommt, sollte in einer Demokratie ausschließlich ihnen überlassen bleiben. Noch vor wenigen Jahren hätte man einen solchen ministeriellen Interviewsatz als Lappalie abgetan. Doch heutzutage sollte er aufhorchen lassen, insbesondere, wenn er von keiner Geringeren als der Bundesjustizministerin kommt. Egal wie gut Quoten gemeint sein mögen, sie sind immer ein obrigkeitsstaatlicher Eingriff in ein demokratisches Grundprinzip. Parteien, Kandidaten und Wähler werden in ihren Rechten beschnitten.
https://www.achgut.com/artikel/genossin_ministerin_fordert_einschraenkung_des_wahlrechts

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