Die Nichtigkeitsbeschwerde jenes jungen Afghanen, der Mitte September des Vorjahres seine eigene Schwester mit zahlreichen Messerstichen tötete und wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, ist vom Obersten Gerichtshof abgewiesen worden. Damit ist das Urteil - die Geschworenen hatten den Angeklagten einstimmig für schuldig befunden - in Rechtskraft erwachsen. Der behauptete Verfahrensfehler lag nicht vor, gab der OGH am Mittwoch das Ergebnis der nicht öffentlichen Sitzung vom 21. November bekannt. Der Mann, sein genaues Alter steht nicht fest, er war zum Zeitpunkt des Angriffs aber zumindest 21 Jahre alt -, war am 22. August am Wiener Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Über die Berufung gegen die Strafhöhe wird das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden haben.
Der Schuldspruch der Geschworenen wegen Mordes war Ende August nach einer ausgesprochen kurzen Beratungszeit einstimmig ausgefallen. Auch der junge Afghane selbst hatte sich beim Prozess schuldig bekannt, erklärt, dass er die Straftat „wegen der Kultur begangen“ habe. Weitere Angaben machte er aber nicht, auch Fragen zur Bluttat wollte er nicht beantworten.
Wie mehrfach berichtet, hatte der Angeklagte im September des Vorjahres seine jüngere Schwester mit einem Kampfmesser angegriffen und insgesamt 28-mal auf die junge Frau - sie hatte sich als erst 14 Jahre alt ausgegeben, war laut Gutachten zum Zeitpunkt ihres Todes aber bereits 17 oder 18 Jahre alt - eingestochen. Sie hatte keine Überlebenschance. Zuvor war die junge Frau bereits mehrfach vor ihrer Familie geflohen und in Krisenzentren untergekommen.
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