Thursday, January 31, 2019

"Hure","Nazischlampe": Afrikaner bespuckt, schlägt und beleidigt Zugbegleiterin -- Außerdem quälte er eine Taube

Am 30. Januar 2019, gegen 13:00 Uhr wurde die Bundespolizei in Magdeburg durch eine Zugbegleiterin über eine gegen sie verübte Körperverletzung informiert. Die 32-Jährige schilderte den Übergriff in einer Regionalbahn von Magdeburg nach Burg so. In ihrer Bahn wurde plötzlich der Alarm in der Bordtoilette ausgelöst. Besorgt ging sie dort hin und bat um Öffnung der Toilettentür. Darin befand sich der 16-Jährige und gab an, dass alles in Ordnung sei und er nur aus Versehen den Alarm betätigt hatte. Die Zugbegleiterin bat ihn um seinen Fahrausweis. Der Junge meinte, er habe weder einen Fahrschein, noch Geld, noch einen Ausweis. Sie bat ihn daraufhin am nächsten Haltepunkt den Zug zu verlassen. Nun wurde er beleidigend, beschimpfte die 32-jährige Zugbegleiterin als "Hure" und "Nazischlampe" und spuckte ihr ins Gesicht. Damit jedoch nicht genug. Auch holte er aus und schlug ihr mit der Hand an die Wange. Den "Tumult" bekamen zwei weitere Reisende mit und mischten sich ein. Sie überwältigten den 16-Jährigen und konnten ihn bis zum nächsten Haltepunkt fixieren. In Gerwisch brachten sie ihn auf den Bahnsteig und der Zug fuhr ohne den Täter weiter. Die 32-jährige Zugbegleiterin wurde bei ihrer Rückankunft auf dem Hauptbahnhof in Magdeburg von Bundespolizisten völlig aufgelöst in Empfang genommen und schilderte die Tat. Sie musste wegen des Vorfalls ihren Dienst abbrechen. Aufgrund der Personenbeschreibung konnten die Bundespolizisten als Täter den 16-jährigen Nigerianer identifizieren, der bereits am Vormittag auf dem Hauptbahnhof Magdeburg wegen des Verstoßes gegen das Tiergesetz straffällig geworden ist. Dort trug sich folgendes zu:

Am Magdeburger Hauptbahnhof fiel Beamten am 30. Januar 2019, gegen 10:00 Uhr der oben erwähnte, angeblich 16-Jährige, auf dem Bahnsteig 8 auf und zwar deshalb, weil er eine Taube fest in seinen Händen hielt. Die Bundespolizisten forderten ihn auf, die Taube loszulassen. Das tat er auch, allerdings zeigte die Taube kaum noch Lebenszeichen. Ein Zeuge gab gegenüber den Beamten an, dass er den Jugendlichen dabei beobachtet hätte, wie er den Kopf der Taube mehrfach in seinen Mund genommen habe. Eine Erklärung für sein abnormes Verhalten gab der 16-Jährige nicht ab. Er wird nun allerdings wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. Die Bundespolizisten veranlassten im Nachgang, dass die Taube durch die Bahn artgerecht verbracht wird.

Nun muss er sich zusätzlich wegen Körperverletzung, Beleidigung und wegen des Erschleichens von Leistungen verantworten müssen. Die beiden Männer, die der Zugbegleiterin halfen sollen für ihre gezeigte Zivilcourage von der Bundespolizei geehrt werden.


https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74168/4181059
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74168/4181057

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