Wednesday, February 06, 2019

Hannover: Fitnessstudio verteidigt Kopftuchverbot beim Sport

Nach den Diskriminierungsvorwürfen einer 35-jährigen Muslima, die in zwei Filialen eines Fitnessststudios in Hannover aufgefordert wurde, ihr Kopftuch während des Sports abzunehmen, meldet sich nun das Studio zu Wort. Die Geschäftsführung verteidigt das Vorgehen ihrer Mitarbeiter, wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet. Das Unternehmen versuche, „alle vermeidbaren Verletzungsrisiken zu minimieren“. Daher habe man sich dafür entschieden, „dass eine Kopfbedeckung, die für das eigene Training nicht essenziell ist, grundsätzlich auch nicht erlaubt wird“, berichtet die „HAZ“.Wie die Zeitung berichtet, stehe das Verbot von Schmuck und Kopfbedeckungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hintergrund sei die „Vorbeugung von Unfällen und Erhalt der körperlichen Unversehrtheit“.Laut dem Bericht stützt sich das Fitnessloft auf ein Urteil des Landgerichts Bremen von 2013 (Aktenzeichen 4 S 89/12). Die Richter hatten in dem Verfahren damals entschieden, dass ein Fitnessstudio das Ablegen eines Kopftuchs verlangen darf.
http://www.paz-online.de/Nachrichten/Panorama/Fitnessstudio-verteidigt-Kopftuchverbot-beim-Sport

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