Saturday, June 22, 2019

Kommt der irakische Mörder und Vergewaltiger von Susanna vor Gericht straffrei davon ?

Die 14-jährige Susanna aus Wiesbaden überlebte im Mai 2018 ihr Martyrium nicht. Sie wurde vergewaltigt und anschließend von dem irakischen Asylwerber Ali. B erwürgt. Nun bescheinigt ihm ein Attest eine schwere psychische Störung. Nach dem grausamen Mord verscharrte der 22-jährige Iraker den Leichnam des Mädchens in einem Gewerbegebiet. Erst nach zwei Wochen und intensiver Suche durch Polizei und Hilfskräfte wurden die sterblichen Überreste des Mädchens entdeckt.Den grausamen Würge-Mord an dem Mädchen gestand der Täter bereits – die Vergewaltigung leugnet er weiterhin, spricht salopp von „einvernehmlichen Sex“ mit der 14-Jährigen. Sein Geständnis schockt: Er habe „Scheiße gebaut“, räumt der Migrant ein, doch bezeichnete er im selben Atemzug alle Mädchen in Wiesbaden als Schlampen. Während des Prozesses entgegnet er einer Gutachterin, dass er doch „nur ein Mädchen tot gemacht“ habe. Weitere Aussagen des Angeklagten fördern ein fürchterliches Sittenbild zu Tage. Was ihm an Deutschland gefallen würde beantwortet der Mann damit, dass man hier ohne zu arbeiten Geld bekomme. Auch könne man Sex haben, ohne Familienrache befürchten zu müssen. Beinahe unbehelligten Alkohol- und Drogen-Konsum gefiel dem Migrant ebenfalls sehr gut.Für eine zweite grausame Straftat muss sich der Iraker zusätlich vor Gericht verantworten. Im März 2018 soll er gemeinsam mit einem 14-jährigen Afghanen eine 11-Jährige geschändet haben. Außerdem wird er noch mit einem Raubüberfall in Verbindung gebracht. Eine Psychologin beschien Ali B. im Gutachten für das Landgericht in Wiesbaden eine schwere Persönlichkeitsstörung. Er sei nur auf seine eigenen Bedürfnisse konzentriert und manipuliere dafür auch andere Menschen. Den Mord des 14-jährigen Mädchens habe er kühl und ohne jegliche Betroffenheit geschildert. Der Täter zeige keinerlei Reue oder Betroffenheit. Das Urteil soll Anfang Juli gefällt werden. Dem Iraker droht lebenslange Haft, auch eine unbefristete Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher könnte dem Angeklagten blühen.
https://www.wochenblick.at/gutachten-irakischer-kinderschaender-und-moerder-ist-psychisch-krank/

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