Die Stadt hatte das geprüft. Laut geltendem Recht können EU-Bürger aber nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden, wenn sie in einem geltenden Arbeitsverhältnis stehen, bzw. über Einkommen verfügen. Das sei bei den beteiligten Familien der Fall, bestätigte ein Sprecher der Stadt am Freitag. Bulgarien gehört zur Europäischen Union."
Weiterlesen bei der BILD Zeitung
https://haolam.de/artikel/Deutschland/38187/-Gruppenvergewaltigung-von-Muelheim-Familien-der-Verdaechtigen-werden-nicht-ausgewiesen-.html
No comments:
Post a Comment