Im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe oder wenn die Partnerin "widerspenstig" sei, beruft sich das Islamische Zentrum München (IZM) auf den Koran. Demnach sollte der Ehemann drei Schritte einhalten: Erstens: Ermahnung. Zweitens: Trennung im Ehebett. Und drittens: Schlagen. So wird es den Besuchern der Website der Münchner Gemeinde seit 15 Jahren vermittelt unter Punkt 10 "Frau und Familie im Islam". Zur Einordnung heißt es, dass das Schlagen "eher einen symbolischen Charakter" habe.Die Mitarbeiterin einer Anlaufstelle für misshandelte Frauen, die namentlich nicht genannt werden will, berichtet im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk von einer misshandelten muslimischen Frau, deren Ehemann häusliche Gewalt als legitim ansehe, weil seine Gemeinde diese für rechtens halte.
Solche Veröffentlichungen wie die der IZM hätten katastrophale Auswirkung auf die Vorstellung von Rechten für Männer und Frauen, so die Pädagogin. Das habe auch gleich noch für die nächste Generation gravierende Folgen: Manche Mädchen, traumatisiert von Gewalterfahrungen ihrer Mütter, fügten sich oft in Unterwürfigkeit und Opferrolle. Jungs würden durch solche gemeindlich legitimierten Regeln zu Gewalttätern erzogen.
Es fehle, sagt die Pädagogin, am politischen Willen die Strafttatbestände so zu verändern, dass auch allgemeine "Aufrufe" zu Gewalt strafbar seien. Das würde helfen.Konfrontiert mit dem Eintrag über das Schlagen von Frauen auf der Internetseite des Islamischen Zentrums zeigen sich Münchner Stadträte entsetzt: SPD-Stadtrat Cumali Naz, Fachsprecher für Migration, verurteilt die Position aufs Schärfste: "Wenn das IZM propagiert, Gewalt sei ein legitimes Mittel zur Lösung von Ehekonflikten, widerspricht das fundamental den Werten unserer Gesellschaft. Aufrufe zu Gewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz."
Für Laura Pöhler (Die Grünen – Rosa Liste) ist der "Aufruf" zu Gewalt gegen Frauen "als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu bewerten und muss in jedem Fall unbedingt geächtet werden".
Aus Sicht von Evelyne Menges, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und integrationspolitischen Sprecherin der CSU-Stadfraktion, dürfen "Menschenverachtende und gewaltverherrlichende Inhalte nicht toleriert werden". Deswegen ist es Menges zufolge "zwingend notwendig, dass die entsprechenden Passagen schnellstmöglich von der Internetseite verschwinden": "Ich möchte nicht, dass gerade jüngere Menschen mit solchen Inhalten konfrontiert werden. Außerdem würde ich mir wünschen, dass dort stattdessen ein Text mit klarer inhaltlicher Distanzierung von jeglicher Form der Gewalt erscheint."Doch ist der kritisierte Inhalt auch illegal? Die Staatsanwaltschaft München I teilt dem BR mit, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass eine verfolgbare Straftat vorliege. Die Empfehlungen, die das IsIamische Zentrum München auf seiner Internetseite zum Thema "Frau und Familie im Islam" veröffentlicht habe, "muten teilweise befremdlich an, erfüllen jedoch keinen Straftatbestand". Der juristische Grund: Hier werde nicht zur Begehung konkreter Straftaten aufgerufen, es liege keine Anstiftung zu konkreten Körperverletzungshandlungen vor. "Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens war und ist daher kein Raum", erläutert die Staatsanwaltschaft München I.Das Islamische Zentrum ist schon seit vielen Jahrzehnten in München ansässig. Der Verband Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG) wurde im IZM gegründet.
Das bayerische Innenministerium sieht das IZM, das regelmäßig im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, kritisch – auch aufgrund der Verbindung zur DMG, die "... versucht, durch politisches Engagement in Deutschland ihre von der Ideologie der Muslimbruderschaft (MB) geprägten Ziele zu erreichen". Und deren angestrebtes politisches System weise deutliche Züge eines totalitären Herrschaftssystems auf, das "... die Prinzipien der Freiheit und Gleichheit der Menschen" nicht garantiere.Die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG) hat in der Vergangenheit auch im Namen des Islamischen Zentrums München mehrfach betont, dass sie sich von den Zielen der Muslimbruderschaft distanziere. Man bekenne sich "uneingeschränkt zur freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands", so die DMG schon im März dieses Jahres auf eine Anfrage von BR24 und Deutschlandfunk Kultur. Ebenfalls im März wurde der Verband mit Einträgen auf der Website des Islamischen Zentrums konfrontiert.
Neben dem Schlagen der Frau findet sich unter der Rubrik "Frau und Familie im Islam" auch ein Eintrag zur Scheidung: "Üblicherweise geht die Frau nach der Scheidung ohne die Kinder in ihr Elternhaus zurück. Damit wird ihr eine Wiederverheiratung leichter gemacht."
br.de
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