Monday, December 23, 2019

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Dezember 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Sibel H. erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in fünf Fällen als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB), wobei ihr in diesem Zusammenhang zudem Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 VStGB) sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) zur Last gelegt werden. In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Sibel H. reiste im Frühjahr 2016 gemeinsam mit ihrem - nach islamischem Ritus geheirateten Ehemann nach Syrien und später in den Irak, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" zu leben. Während ihres Aufenthalts im Irak wohnte die Angeschuldigte an verschiedenen Orten und bezog an diesen mit ihrem Ehemann nacheinander eine Wohnung und zwei Wohnhäuser, die teilweise möbliert und ihnen jeweils von dem IS zur Nutzung überlassen worden waren. Die Immobilien hatte der IS unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner vor der Terrororganisation geflohen waren. Sibel H. verrichtete den Haushalt und kümmerte sich um den im November 2016 geborenen gemeinsamen Sohn, damit ihr Ehemann seine Arbeitskraft uneingeschränkt dem IS zur Verfügung stellen konnte. Sie hatte zeitweilig Zugriff auf zwei vollautomatische Gewehre des Typs Kalaschnikow AK47 mit Magazinen und später auf eine Kalaschnikow AK47 und ein Sturmgewehr Colt M16. Im April 2018 kehrte die Angeschuldigte aus dem Irak nach Deutschland zurück, nachdem sie von kurdischen Sicherheitsbehörden des Landes verwiesen worden war. Die Angeschuldigte wurde aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs am 6. August 2019 in Bayern festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 38 vom 7. August 2019) und der Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet. Durch Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 3. September 2019 wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4476525

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