Bei dem Doppelmord in einem Mönchengladbacher Familiendrama hat die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) Justizpannen und "Kommunikationsmängel" zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft eingeräumt. "Mich bedrückt, dass die Möglichkeit bestanden hätte, den Tatverdächtigen während oder unmittelbar nach dem Familiengerichtstermin festzunehmen. Hierdurch hätte die grausame Tat verhindert werden können", sagte Müller-Piepenkötter am Mittwoch (21.03.07) vor dem Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags.
Obwohl der 39-jährige NL-Türke Erol P. mit Haftbefehl gesucht wurde, hatte er am 9. März das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt nach einem Sorgerechtsprozess unbehelligt verlassen können. Anschließend lauerte er seiner 38-jährigen Ehefrau auf, die er ebenso erschoss wie seine 18-jährige Tochter. Die Rechtsanwältin der ermordeten Ehefrau hatte den Familienrichter auf den Haftbefehl gegen den als gewalttätig geltenden Erol P. vor Beginn des Sorgerechts-Prozesses aufmerksam gemacht. Daraufhin hatte der Familienrichter die Staatsanwaltschaft alarmiert. Dort hatte er nach Darstellung der Justizministerin lediglich "eine Servicekraft" angetroffen, die es jedoch unterließ, die Verhaftung von Erol. P einzuleiten. Der Familienrichter hatte nach Auffassung von Müller-Piepenkötter "keinerlei rechtliche Handhabe", den mit Haftbefehl Gesuchten selbst im Gericht festzunehmen. Dies sei "ureigenste Aufgabe" der Staatsanwaltschaft. Inwieweit sich Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde in diesem Falle der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen strafbar gemacht hätten, ermittele derzeit die Staatsanwaltschaft Krefeld.
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