Thursday, March 28, 2013

Menschenrechtsbeauftragter Löning zu Verfahren gegen türkische Rechtsanwälte in Istanbul

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte heute (28.03.) zu Verfahren gegen türkische Rechtsanwälte in Istanbul:
Ich bin besorgt über die Gerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte in Istanbul, die heute fortgesetzt werden. Ich fordere die türkischen Behörden auf, die inhaftierten Rechtsanwälte unverzüglich frei zu lassen und die Verfahren einzustellen.
Rechtsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil eines Rechtsstaates. Jeder Angeklagte hat das Recht auf einen Verteidiger. Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege. Sie sind nicht verantwortlich für Straftaten ihrer Mandanten. Eine Gleichstellung von Rechtsanwälten mit ihren Mandanten ist unzulässig und widerspricht internationalen Prinzipien. Das Gegenteil muss gelten: In einem Rechtsstaat müssen Rechtsanwälte ihren Beruf frei von äußeren Einflüssen ausüben können. Sie dürfen in Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit nicht verhaftet werden.
Ich begrüße die Reformanstrengungen der türkischen Regierung im Justizbereich, die eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei zum Ziel haben. Die jüngste Justizreform sieht die Stärkung der Rechte von Angeklagten sowie die Beschleunigung von Gerichtsverfahren und die Verkürzung der Untersuchungshaftzeiten vor. Diese Reformen müssen aber auch in die Praxis umgesetzt und die Anti-Terrorgesetzgebung muss reformiert werden.
Hintergrund:
Im November 2011 wurden im Rahmen der sog. KCK-Verfahren 46 Rechtsanwälte verhaftet. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Mit¬glieder der angeblichen PKK-Struktur und damit Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein. Am 28. März wird der Prozess gegen sie und andere Angeklagte in Istanbul fortgesetzt.
Im türkischen Parlament wird gegenwärtig über das sog. 4. Justizreformpaket beraten, das auch eine Reform der Anti-Terror-Gesetzgebung vorsieht.
haolam

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