Sunday, May 18, 2014

Das Kreuz aus der Öffentlichkeit verbannen?

Auf energischen Widerspruch der Kirchen ist die Forderung des Spitzenkandidaten der Sozialdemokraten für die Europawahl am 25. Mai, Martin Schulz, gestoßen, Kreuze und andere religiöse Symbole aus Behörden und Schulen zu verbannen. Der Präsident des Europäischen Parlaments, der Chef der Europäischen Kommission werden will, hatte am 15. Mai in einer Fernsehdebatte gesagt, dass zwar jeder die Möglichkeit haben solle, seinen Glauben persönlich zu zeigen, der öffentliche Ort müsse jedoch „neutral“ sein, da dort jeder ein Recht habe zu sein. Schulz sieht in Europa „das Risiko einer sehr konservativen Bewegung zurück“. Dies müsse im Sinne der Anti-Diskriminierung bekämpft werden. Der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Heinrich Bedford-Strohm (München) lehnt eine Verbannung religiöser Symbole aus dem öffentlichen Raum ab. „Ich halte das für den ganz falschen Weg“, sagte er in einem Interview mit dem in Rosenheim erscheinenden Oberbayerischen Volksblatt (Ausgabe 17. Mai). In der Position von Schulz stecke auch ein Denkfehler: „Denn weltanschauliche Neutralität heißt eben nicht, dass nur eine religionsfreie Haltung öffentlich salonfähig ist.“ Die Kirchen seien wichtige Kräfte in der Zivilgesellschaft, die sich für Frieden, Versöhnung und Toleranz einsetzten. Es tue einer demokratischen Gesellschaft gut, wenn sie sich von ihren Grundlagen auch öffentlich äußern könnten – „wenn ihre Symbole genauso öffentlich sichtbar sind wie die anderer Grundorientierungen“. Dem Bischof zufolge ist es nicht Aufgabe von Europa, einem Land vorzuschreiben, ob es religiösen Symbolen einen öffentlichen Raum gibt. Bedford-Strohm: „Ich bin aber auch ziemlich sicher, dass Martin Schulz diese Intention nicht hatte.“ Seine Äußerungen seien aber ein Anlass darüber zu diskutieren, welche Rolle Religion in Europa haben könne. Im Blick auf die Sorge von Schulz, dass Intoleranz durch religiösen Fundamentalismus gefördert wird, sagte der Bischof: „Man muss sehr deutlich wahrnehmen, dass glücklicherweise hier in Deutschland religiös fundamentalistische Gruppen eine marginale Größe sind. Man darf nie aufgrund von Pervertierungen von Religion die wichtige friedensfördernde und für Orientierungen eintretende Kraft der Kirchen oder anderen Religionsgemeinschaften diskreditieren.“ Kritik an den Äußerungen von Schulz übte auch der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück (Traunwalchen/Oberbayern). Die Forderung des SPD-Politikers verstoße gegen die deutsche Rechtsordnung und missachte das gewachsene Verhältnis von Religion und Staat: „Die Wahlkampfaussage, jeder solle persönlich seinen Glauben zeigen, der öffentliche Raum müsse jedoch ‚neutral‘ sein, ist eine Polemik, die gezielt ist, Christen aller Konfessionen zu verletzen, erst recht wenn man die Unterstellung hinzunimmt, Religion habe etwas zu tun mit dem ‚Risiko einer sehr konservativen Bewegung zurück‘.“ Letztlich fordere Schulz eine konsequente Verbannung der Religion in das Private. Glück: „Religion ist aber keine Privatsache.“ Schon das Grundgesetz nehme in seiner Präambel ausdrücklich Bezug „auf unsere Verantwortung vor Gott“.
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