Wednesday, May 28, 2014

Türken: Mit illegalen Tricks zur Doppel-Staatsbürgerschaft

Mehrere zehntausend Türken in Österreich besitzen sowohl die österreichische als auch die türkische Staatsbürgerschaft. Was illegal ist - und wovon die österreichischen Behörden (zumindest offiziell) nichts wissen. Denn Doppel- bzw. Mehrfachstaatsbürgerschaften sind in Österreich im Allgemeinen nicht erlaubt und werden nur in den seltensten Fällen bewilligt. Wer die österreichische Staatsbürgerschaft erwirbt, muss grundsätzlich die fremde, also die türkische, zurücklegen. Nach der Verleihung haben Türken aber die Möglichkeit, sich die türkische wieder zurückzuerwerben. Davon machen viele Gebrauch, um in der Türkei bei Behördengängen, Wohnungs- und Grundstückskäufen sowie Testamentseröffnungen keine Nachteile zu haben. Die Türkei erlaubt dieses Vorgehen und rechtfertigt es damit, dass dort Doppelstaatsbürgerschaften möglich sind. Offiziell sind von den 275.000 in Österreich lebenden Türken knapp 114.000 immer noch türkische Staatsbürger, der Rest wurde eingebürgert. Die genaue Zahl der Eingebürgerten mit Doppelstaatsbürgerschaft ist nicht bekannt - weil es sich quasi um eine Dunkelziffer handelt. Statistiker in der Türkei gehen jedenfalls davon aus, dass mindestens die Hälfte der Eingebürgerten gleichzeitig auch die türkische Staatsbürgerschaft hat. Was die österreichischen Behörden laut eigenen Angaben nicht wissen, können sie auch nicht sanktionieren. Wer entdeckt wird, dem wird nämlich die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt.
diepresse

No comments:

Post a Comment