Eine dem Salafismus nahestehende Marokkanerin wird nach einem Gerichtsbeschluss nicht in Deutschland eingebürgert. Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen
lehnte nach einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage der
21-jährigen Frau ab. Wegen ihrer Nähe zu zwei salafistisch-extremistisch
ausgerichteten Moscheen gingen die Richter davon aus, dass ihr
abgegebenes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
nicht ehrlich sei (Urt. v. 19.11.2015, Az. 5 K 480/14).
Das Staatsangehörigkeitsgesetz verlange für die Einbürgerung ein
Bekenntnis des Ausländers zur freiheitlichen demokratischen
Grundordnung. Diese Erklärung sei keine bloße Formalität, betonten die
Aachener Richter. Ziel des Bekenntnisses zur Verfassungstreue sei es,
die Einbürgerung von Verfassungsfeinden und die daraus herrührende
Gefahr für das Staatswesen zu verhindern. Daher müsse es von einer
entsprechenden Überzeugung getragen sein. Daran fehle es hier.
Grund für die Zweifel des Gerichts am Bekenntnis der Klägerin zur
freiheitlichen demokratischen Grundordnung waren zum einen die
zahlreichen falschen Angaben während des Einbürgerungsverfahrens. So sei
ihre Erklärung, von 2005 bis 2009 eine öffentliche Realschule besucht
zu haben, nicht korrekt.
Jedenfalls war die 5. Kammer davon überzeugt, dass die Frau der
salafistisch-extremistischen Ausrichtung des Islam zumindest sehr nahe
stehe und vieles dafür spreche, dass sie eine Anhängerin dieser
Ausrichtung sei. Die salafistische Ideologie aber widerspreche in
wesentlichen Punkten, insbesondere ihrem Gesellschaftsbild, dem
politischen Ordnungssystem, der Gleichberechtigung sowie der
individuellen Freiheit den Grundprinzipien der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung.
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