Sunday, May 01, 2016

Straftaten, SA und Gestapo-Methoden gegen „AfD-Nazis“

Nehmt den Kindern das Spielzeug weg!
Die Seite Links Unten, die besser „Ganz Unten“ heißen würde, denn im Hinblick auf Moral, Anstand und Menschwürde geht es nicht mehr weiter nach unten, hat gerade 2000 Namen der Teilnehmer des Bundeskongresses der AfD veröffentlicht, Name, Anschrift, e-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Mitgliedsnummer. Die dafür Verantwortlichen denken vermutlich, sie hätten damit eine ganz großartige Leistung vollbracht und man soll nicht ausschließen, dass sie so dumm sind, stolz auf das, was sie getan haben, zu sein.
Afd leak 
Deshalb muss man diesen Kindern Ihr Spielzeug wegnehmen und sie am besten wegschließen, in einer Form von Erziehungsanstalt, in der ihnen nicht nur Respekt vor anderen, selbst vor politischen Gegnern, sondern auch Verantwortung für das Leben anderer beigebracht wird, sofern das noch möglich sein sollte.
Die Gruppe „Nie wieder“, die für die Veröffentlichung verantwortlich ist, sie hat zum Ziel, ein neues Drittes Reich zu verhindern, nein, das ist zu elaboriert, die Mitglieder der Gruppe, sie sind gegen Nazis und wollen denen, die sie für Nazis halten, schaden, wie auch immer.
Erste Regel der moralischen Entwicklung: Wer von niedrigen Motiven geleitet ist und einzig aus dem Grund, Dritten Schaden zuzufügen, handelt, der kann für sich keinerlei moralische Reife oder sittliche Entwicklung, wie man das früher nannte, reklamieren. Er ist auf dem Stand eines Kleinkindes, das seinem Schreitrieb ungeachtet der Folgen freien Lauf lässt. Anders formuliert: Die Nazis, die die „Nie wieder’s“ so verachten, sie waren moralisch entweder ebenso unterentwickelt, wie die „Nie wieder’s“ – jedenfalls können die „Nie wieder’s“ deren Trieb, andere schaden zu wollen, so groß ist, kaum für sich in Anspruch nehmen, besser zu sein als Nazis, die über denselben Trieb verfügt haben. Faktisch stehen die „Nie Wieder’s“ und echte Nazis, die sie angeblich bekämpfen wollen, moralisch auf derselben untersten Stufe.
Als die NSDAP am 30. Januar 1933 die Weimarer Republik beendet und ihr am 24. März 1933 mit dem Ermächtigungsgesetz den letzten Sargnagel verpasst haben, haben sie keine Zeit verloren, um ihre politischen Gegner einzusammeln. Innerhalb kürzester Zeit fanden sich ganze Ortsvereine und die meisten Funktionäre von SPD, KPD und Gewerkschaften in den ersten Konzentrationslagern, sofern sie nicht in den Untergrund gegangen sind, was nur wenigen geglückt ist. Dass die Nazis ihre politischen Gegner so schnell und umfassend aus dem Verkehr ziehen konnten, das liegt daran, dass akribische Beamte im Dienste der Staatsregierung und der im April 1934 gegründeten Gestapo Namenslisten erstellt hatten, die von SA und Polizei nur abgearbeitet werden mussten. Namen und Anschrift reichten damals aus, um Bürger abholen zu können. Die „Nie wieder’s“ stehen hier in einer eindeutigen Kontinuität von SA und später Gestapo. Wie sie auf die Idee kommen, sie würden gegen Nazis arbeiten, wo sie doch die ersten sind, die Nazi-Methoden anwenden, ist uns ein Rätsel.
Aber vielleicht lassen sie sich davon täuschen, dass Josef Stalin das erfolgreiche Vorbild der Nazis in seiner Weise kopiert hat, um seine Säuberungswellen von 1936 bis 1938 durchzuführen. Angesichts irgendwo zwischen 3 bis 10 Millionen Toten, je nach Historiker, die den Stalinistischen Säuberungen in Partei und Bevölkerung zum Opfer gefallen sind, ist sicher, dass die Namenslisten, die abgearbeitet wurden, um z.B. innerparteiliche Gegner vollständig zu eliminieren, umfänglich gewesen sein müssen. Wenn es den „Nie wieder’s“ besser gefällt, dann können sie sich auch in der Tradition der Stalinistischen Säuberungen verorten.
Wo auch immer sie sich lieber anbinden wollen, bei SA und Gestapo oder NKWD und Stalin, das bleibt ihnen überlassen, dass sie für sich keinerlei moralische Fundierung oder gar menschliche Eigenschaften jenseits von Hass und der Absicht, anderen schaden zu wollen, in Anspruch nehmen können, ist jedoch sicher. Wir haben den „Nie wieder’s“ zu gute gehalten, dass es sich bei ihnen um Personen handelt, deren geistige Entwicklung nicht mit der physische Entwicklung Schritt gehalten hat. Hält man ihnen ihre mangelnde geistige Reife nicht zugute, dann muss man feststellen, dass sich in der sogenannten Linken, unter denen, die angetreten sind, Nazis zu bekämpfen, genau die Art von Existenz findet, die im Dritten Reich Karriere gemacht hätte, ob in braunem oder in schwarzem Hemd, das ist letztlich nicht die Frage.
Übrigens:
Unbefugte Datenveröffentlichung im Internet ist Straftat
Amtsgericht Marburg
Urteil v. 01.06.2006 – Az.: 2 Js 17479/04-51 Ls
Leitsatz
Die unbefugte Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet, die nicht allgemein zugänglich sind, in der Absicht, einen anderen zu schädigen, ist eine Straftat nach § § 44 Abs.1 i.V.m. § 43 Abs.2 Nr.1 und Nr.2 BDSG.
Tenor
In der Strafsache gegen (…) wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz hat das Amtsgericht Marburg -Schöffengericht- in der Sitzung vom 01.06.2006. an der teilgenommen haben: (…) für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist schuldig des unbefugten Bereithaltens geschützter personenbezogener Daten zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens in zwei tatmehrheitlichen Fällen.
Er wird deshalb zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 44. 43 Abs. 2 Nr. 1. Nr. 2 BDSG. 53 StGB
Das Urteil des Amtsgerichts Marburg beruht auf der Bereithaltung von Daten zur Veröffentlichung über zwei, nicht über 2000 Personen. Die 50 Tagessätze dürfen sich demnach im Falle der „Nie wieder’s“ in eine Freiheitsstrafe transformieren.
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