Saturday, September 23, 2017

Abschiebungen: Gewaltäter haben eine Lobby, die Opfer nicht

In Bezug auf die Abschiebung von acht Straftätern nach Afghanistan, die sich unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig machten, sagte Caritas-Präsident Peter Neher: „Wir halten daher auch weiterhin an einem Abschiebestopp fest, um zu verhindern, dass die Menschen in das voraussehbare Unglück geführt werden.“ Und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Auch wenn es sich bei den Abgeschobenen um Straftäter (…) handelte, dürfen diese Menschen nicht aus wahltaktischen Gründen einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden. Das ist auch mit unserem Verständnis eines Rechtsstaats, in dem auch Täter einen Anspruch auf Schutz haben, nicht vereinbar.“
Das Perfide an letzterer Aussage ist die Unterstellung der „wahltaktischen Gründe“. Damit auch ja keiner auf die Idee kommt, dass es um den Schutz potenzieller Gewaltopfer gehen könnte? Oder dient dieser Einschub der Verschleierung der Tatsache, dass dem Täterschutz hier mehr Relevanz beigemessen wird, als dem Schutz der Bevölkerung? Wie anders jedenfalls käme folgender Satz an: „Auch wenn es sich bei den Abgeschobenen um Straftäter (…) handelte, dürfen diese Menschen nicht aus Gründen von Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bevölkerung einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden.“
Die wahltaktischen Gründe könnten indessen bei Diakonie und Caritas selbst eine Rolle spielen. Spätestens seit einem sehr ausführlichen Beitrag in der Wirtschaftswoche vom November 2012 „über die Untiefen des deutschen Sozialsystems“ ist bekannt: „In den Wachstumsfeldern des Sozialstaats spielen die kirchlichen Wohlfahrtsträger Caritas und Diakonie die entscheidenden Rollen. Unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit haben sie ein expansives Perpetuum mobile konstruiert: Sie erfinden sich selbst immer neue Aufgaben, der Staat gibt das Geld.“ Die Verbände an allen Schalthebeln, ausgestattet mit einer „immensen Macht“ und dem Willen, keinesfalls „auf ihre Privilegien“ zu verzichten. „Doch von der politischen Seite müssen die Wohlfahrer trotz dieser Doppelzüngigkeit nichts fürchten.“ Bis dato, kurz vor der Bundestagswahl, ist das sicherlich der Fall.
Die „Wohlfahrer“ treffen mit ihrer Entscheidung pro vorrangigen Täterschutz nicht nur bei den ganz Linken und der grünen Jugend auf Gegenliebe. Wie Teile der SPD diesbezüglich ticken, verdeutlicht ein aktuelles, von weiteren Medien verbreitetes Interview des Deutschlandfunks (DF) mit dem SPD-Innenpolitiker Rüdiger Veit. Er hält es „angesichts der Sicherheitslage für unvertretbar, abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abzuschieben. Das gelte auch für Straftäter.“ Diese sollten in Deutschland ihre Strafe verbüßen. In den schon jetzt überfüllten Gefängnissen?
Weitere Fragen des DF: „Aber geht denn nicht der Schutz der eigenen Bevölkerung vor dem Schutz dieser Schutzsuchenden, die ja auch abgelehnt sind?“ Veit: „Es geht hier nicht darum, dass die Betreffenden bei uns Schutz finden müssten. Es geht um die Frage, ob man sie in Lebensgefahr bringen kann, dadurch, dass man sie in ihren Heimatstaat abschiebt, und auch Straftäter können Träger, beziehungsweise sind Träger von Menschenrechten…“ DF: „Haben Sie nicht das Gefühl, dass das vielen Wählerinnen und Wählern gar nicht unbedingt so vermittelbar ist, dass jemand, der hier wirklich schwere Straftaten begeht, dann auch weiterhin unter unserem Schutz steht?“ Veit: „Das ist ja das, was ich versuchte, eben zum Ausdruck zu bringen. Es geht hier nicht um die Frage des Schutzes, den der Betreffende natürlich dann eben nicht dauerhaft bekommen kann.“ Dieses Lavieren geht bis zum Schluss des Interviews weiter. Auch hier wird partout nicht unmissverständlich zugegeben, dass eine Entscheidung zu Ungunsten des Schutzinteresses der Bevölkerung gefallen ist.
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