Friday, September 22, 2017

Gutachten des Bundestags: Zweifel an Rechtsgrundlage für Merkels Grenzöffnung 2015

Wenige Tage vor der Bundestagswahl sorgt ein Gutachten für Irritationen. Das von den Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag angefertigte Papier behandelt die Frage, ob nicht das Parlament im Herbst 2015 über den Massenzuzug so genannter Schutzsuchender hätte abstimmen müssen. Wie die "Welt" berichtet, stellten die Juristen des Parlaments darin fest, dass die Bundesregierung bis heute nicht erklärt habe, auf welcher Rechtsgrundlage sie damals ihre Entscheidung traf.
Das Gutachten könnte nach der Bundestagswahl noch wichtig werden, da FDP und AfD angekündigt haben, nach einem möglichen Einzug in den Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Flüchtlingspolitik Merkels anzustreben. Unter Verweis auf die "Wesentlichkeitslehre" und das "Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip" sei der Gesetzgeber verpflichtet, "in grundlegenden normativen Bereichen […] alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen", argumentieren die Juristen. Die Frage, ob die Massenaufnahme der Flüchtlinge eine "wesentliche" Entscheidung war, beantworten die zur strikten Neutralität verpflichteten Wissenschaftler nicht explizit.
Stattdessen verweisen sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug: Demnach "… obliegt es der Entscheidung der Legislative […], ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird". Demnach hätte das Parlament sehr wohl entscheiden müssen. Dies aber ist nie geschehen. Tatsächlich war die als "Grenzöffnung" empfundene Massenaufnahme von Flüchtlingen am 4. September 2015 auf Anordnung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nur nach Rücksprache mit einzelnen Ministern erfolgt. Auch nachträglich stimmte das Parlament nie über diese Maßnahme ab.
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes führt weiter aus, dass die Bundesregierung bisher keine Angaben über die rechtliche Grundlage ihrer Entscheidung gemacht habe. Eigentlich hätten nach geltender Gesetzeslage die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden müssen.
Eine Ausnahme von der daraus resultierenden Verpflichtung zur Einreiseverweigerung sei bei Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Inneren möglich. Eine solche Anordnung gab es jedoch ebenfalls nicht. Auch das so genannte Selbsteintrittsrecht, mit dem Deutschland Asylbewerber aufnehmen kann, die eigentlich in anderen Ländern bleiben müssten, ist nie von der Bundesregierung offiziell in Anspruch genommen worden.
Das Gutachten geht zurück auf die Bundestagsabgeordnete der Linken, Sevim Dagdelen, wie die "Welt" berichtet. Dagdelen kommentiert: "Die Kanzlerin sollte aus Respekt vor dem Bundestag dazu Stellung nehmen." Es sei richtig gewesen, 2015 "Menschen zu helfen". Das Gutachten zeige aber, wie bedenkenlos Merkel und ihr Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) damals vorgegangen seien und so am Ende die AfD gestärkt hätten.
Leider haben sie weder den Bundestag noch die Nachbarländer in den Entscheidungsprozess einbezogen.
Das Gutachten im Auftrag der Linken könnte nun, so kurz vor der Bundestagswahl, unfreiwillig für Rückenwind bei Merkel-Kritikern von rechts sorgen. Erstaunlich ist auch der Zeitpunkt der medialen Thematisierung des Gutachtens.
Auf Anfrage von RT Deutsch erklärte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, dass das in der "Welt" erwähnte Gutachten bereits im Mai 2017 erstellt wurde, und nach Ablauf einer vierwöchigen Schutzfrist auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht wurde. Warum die "Welt" und weitere Medien es erst jetzt, auf der Zielgeraden des Bundestags-Wahlkampfs, aufgreifen, lässt Raum für Spekulationen.
 https://deutsch.rt.com/document/59c4d8640d0403aa4c8b4567/amp/57708-wissenschaftlicher-dienst-bundestags-zweifelt-rechtsgrundlage-fuer-grenoeffnung-von-2015-an

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