Im Zweikampf zwischen Haykel S. und dem deutschen Rechtsstaat ist eine weitere Runde an den Tunesier gegangen. Obwohl sich das hessische Innenministerium und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einig sind, dass von dem abgelehnten Asylbewerber, so die FAZ, „eine besondere Gefahr für die Sicherheit Deutschlands“ ausgeht, wird der „hochgradig Terrorverdächtige“ vorerst nicht abgeschoben. Er kann weitere drei Monate in Abschiebehaft bleiben, vorläufig bis zum 23. Januar 2018.
Gefällt wurde die Entscheidung des Frankfurter Amtsgerichts auf Antrag der zuständigen Ausländerbehöre. Sie hatte schon eine frühere Rückführung unmöglich gemacht, indem sie zunächst eine Abschiebehaft bis zum 23. Oktober erwirkte. Dabei war der Mann bereits im Frühjahr dieses Jahres unter Terrorverdacht festgenommen worden, seine Abreise juristisch längst beschlossene Sache gewesen. Es lagen genügend Beweise dafür vor, dass er im Auftrag des „Islamischen Staates“ ein Netzwerk aufgebaut und einen Anschlag vorbereitet hatte.Wegen der besonderen Gefahr, die von dem bekennenden Moslem ausgeht, sollte er den Rückflug als einziger Passagier in einer eigens für ihn gecharterten Maschine antreten. Um dem zuvor zu kommen, hatte er in letzter Minute einen Asylantrag gestellt. Als der schließlich abgelehnt wurde, begann das Ping-Pong-Spiel um die etappenweise Verlängerung der Abschiebehaft. Sie bewahrt den „Flüchtling“ bis heute vor Schlimmeren, dem Prozess in seiner Heimat. Solange er hierzulande in Haft ist, darf er sich der Obhut der Ausländerbehörde erfreuen.
Die Kosten der angestrengten Verfahren trug der deutsche Steuerzahler von Anfang an, ebenso wie er jetzt für Logis, Bewachung und Verpflegung von Haykel S. aufkommen muss. Das sei, heißt es, unvermeidlich.
http://www.achgut.com/artikel/auslaenderbehoerde_verhindert_die_abschiebung_eines_terroristen
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