Bahamas Editorial 83
So wie man jungen Moslems keinen Notausgang aus „ihrer“ Religion und „unserer“ Helferkultur anbietet, so rücksichtslos werden inzwischen kleine Kinder „ihrem“ Biotop ausgeliefert, das sie in vielen Fällen mit Sicherheit zu bildungsfernen Verhaltensauffälligen macht, die in einer Hölle aus Armut, Gewalt und einem die Perpetuierung des Unheils verbürgenden Überlegenheitsdünkel ein unglückliches Leben führen müssen. In Hamburg ließ ein Ehepaar, über dessen Herkunft wir nur anhand des Pressefotos erfahren, dass die Frau ein Kopftuch trägt, sein siebtes Kind, das natürlich Mohamed hieß, im Alter von 10 Wochen verhungern und wurde deswegen im November 2019 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. „Laut der Kammer gingen die Eltern nicht zur Ärztin, weil sie Angst hatten, dass die das Jugendamt über den dramatischen Zustand von Mohamed alarmieren würde und die Behörde den Eltern das Sorgerecht für alle Kinder entzieht. Die Eltern waren zuvor bereits in den Blick des Jugendamtes geraten. Die Mutter war mehrfach bei Diebstählen im Beisein ihrer Kinder erwischt worden, der Vater mal [!] bekifft Auto gefahren.“ (Zeit, 29.11.2019) Die anderen Kinder des Paares sind „laut dem Jugendamt gesundheitlich in guter Verfassung, Spuren von Vernachlässigung oder Verwahrlosung gibt es äußerlich nicht.“ Alles bestens also, nur „in der Schule gelten sie als lernverzögert und verhaltensauffällig.“ Besorgt fragt man sich: „Kann das nicht auch Symptom einer Vernachlässigung sein?“ Für die Redakteurin und ihre Leser ist das eine nicht zu beantwortende Frage, weshalb erst ein nachdenkliches Gericht die Antwort findet: „Ein schwieriges Urteil, das sich die Kammer nicht leicht gemacht habe, wie der Vorsitzende Richter sagt. Schwierig, weil darin nicht nur die Schuld der Eltern zu bemessen war. Sondern auch die weitreichenden Folgen, die eine Gefängnisstrafe mit sich gebracht hätte. Die Eltern haben nämlich noch sechs weitere Kinder. Die hätten dann wohl in Pflegefamilien gemusst. ‚Die Kinder hätten unverschuldet unter dem krassen Fürsorgeversagen ihrer Eltern zu leiden gehabt‘, so der Richter. Jetzt bleiben sie in der Familie.“ Nachzutragen wäre nur, dass „die Mutter wieder schwanger ist. Im Februar erwartet sie ihr nächstes Kind. Wenn es ein Junge wird, soll er Mohamed heißen – so wie das Baby, das sie verhungern ließ.“
Die da so gnadenlos 14-jährige Vergewaltigungsopfer als Herumtreiberinnen denunzieren und die Geschwister des verhungerten Mohameds nicht aus den Klauen ihrer widerwärtigen Eltern befreien, weil ein ehernes Naturgesetz es so will, schicken ihre Kinder in der Regel nur unter Obhut der Lehrer auf doofe Freitagsdemos. Sollte aber einmal eines darunter sein, das sich dem elterlichen Wunsch nach ewiger Seelenverwandtschaft entzieht, also den Eltern nicht in aller von ihm erwarteten ewigen Infantilität „natürlich Liebe und Freundschaft“ gewähren will, dann könnten nach der Vollstreckung des finalen Gleichklangs die Totenglocken ertönen: Im Herbst 2018 traktierte die 41-jährige Sozialarbeiterin Emma Sillet ihren fünfjährigen Sohn Jenson in einem McDonald’s Restaurant in Derbyshire mit einem „happy meal“, bevor sie an einem abgelegenen Wassereservoir seinen Rucksack mit Steinen befüllte, seine und ihre Hände so zusammenband, dass sie Gesicht an Gesicht wie beim letzten Kuss aneinandergefesselt waren und mit ihm in den Tod sprang. Im Auto ließ sie eine „emotionale Nachricht“ zurück, in der sie ihre Tat damit begründete, dass sich ihr Sohn emotional von ihr entferne (Daily Mail, 25.6.2019).
http://redaktion-bahamas.org/editorial/2019/nr-83/
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