Wednesday, April 22, 2015

Befremdliche Argumentation aus dem Auswärtigen Amt

Das ARD-Magazin "report München" berichtete in seiner Sendung vom gestriegen Dienstag von einer äußerst befremdlichen Argumentation aus dem Auswärtigen Amt, warum man sich ziert, einen Genozid einen Genozid zu nennen:
Vom Auswärtigen Amt erhalten wir trotz der aktuellen Debatte die überraschende Antwort. Zitat: „Der Begriff ‚Völkermord‘ ist nach Auffassung der Bundesregierung […]nicht geeignet: Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes […] ist erst […] 1951 in Kraft getreten. Sie gilt nicht rückwirkend.“
In der Sendung Wolfgang Hosfeld, wissenschaftlicher Leiter Lepsiushaus Potsdam:
„Wenn man rückwirkend, und die Bundesregierung hat ja die die Völkermordkonvention der Vereinten Nationen erst in den 50er Jahren unterzeichnet, historische Ereignisse nicht als ‚Völkermord‘ bezeichnen kann, dann beträfe das ja in gleichem Maße auch die Shoa; und ich fürchte, der entsprechende Referent des Auswärtigen Amtes, der diese unselige Formulierung in die Welt getragen hat, hat nicht darüber nachgedacht, welchen Konsequenzen er sich möglicherweise damit aussetzt.“
 haolam

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