Das ARD-Magazin "report München" berichtete in seiner Sendung
vom gestriegen Dienstag von einer äußerst befremdlichen Argumentation
aus dem Auswärtigen Amt, warum man sich ziert, einen Genozid einen
Genozid zu nennen:
Vom Auswärtigen Amt erhalten wir trotz der aktuellen Debatte
die überraschende Antwort. Zitat: „Der Begriff ‚Völkermord‘ ist nach
Auffassung der Bundesregierung […]nicht geeignet: Die Konvention über
die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes […] ist erst […] 1951 in
Kraft getreten. Sie gilt nicht rückwirkend.“
In der Sendung Wolfgang Hosfeld, wissenschaftlicher Leiter Lepsiushaus Potsdam:
„Wenn man rückwirkend, und die Bundesregierung hat ja die die
Völkermordkonvention der Vereinten Nationen erst in den 50er Jahren
unterzeichnet, historische Ereignisse nicht als ‚Völkermord‘ bezeichnen
kann, dann beträfe das ja in gleichem Maße auch die Shoa; und ich
fürchte, der entsprechende Referent des Auswärtigen Amtes, der diese
unselige Formulierung in die Welt getragen hat, hat nicht darüber
nachgedacht, welchen Konsequenzen er sich möglicherweise damit
aussetzt.“
haolam
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