Der deutsprachige Kanton Aargau im Norden der Schweiz will dem kürzlich beschlossenen französischen Burka-Verbot folgen. Das Kantonsparlament fordert in einer Standesinitiative an die Bundesversammlung ein nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Verhüllte Gesichter würden „Unsicherheit und beklemmende Gefühle auslösen", argumentierte die Schweizerische Volkspartei. Mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien von SVP, CVP, FDP und EVP sowie einigen Abgeordneten der Grünliberalen, wird die Bundesversammlung in der Initiative aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, „damit im öffentlichen Raum das Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllen, unter entsprechender Strafandrohung bei Missachtung untersagt wird“. Ausnahmen gibt es für „gesundheitliche und sicherheitsrelevante Gründe, Winterbekleidung sowie das einheimische Brauchtum“. Ablehnung kam wenig überraschend von den linken Fraktionen und der Aargauer Regierung. Sozialdemokraten und Grüne sprachen von „Scheinproblemen“, das Verbot habe „keinen sicherheitspolitischen Nutzen, sondern rein programmatischen Inhalt“.
In Frankreich wurde im September ein Vermummungsverbot vom Senat beschlossen, das allerdings erst in sechs Monaten gelten soll, um den Betroffenen Zeit zu geben, sich an die neue Regelung zu gewöhnen. Verschleierten Frauen droht dann eine Strafe von 150 Euro und ein verpflichtender Staatsbürgerschaftskurs. Männer, die Frauen zum Tragen des Schleiers zwingen, müssen mit einem Jahr Haft und 15.000 Euro Strafe rechnen. Im Kanton Aargau leben mehr als 30.000 Muslime. Gesetzesvorstöße für Verhüllungsverbote in anderen Kantonen sind in Vorbereitung.
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