Gehört jetzt nicht nur der Islam zu Deutschland, sondern auch der
Moschee-Besuch zur deutschen Schulpflicht? Die folgende Geschichte hätte
man noch vor nicht allzu langer Zeit als krude Phantasie eines
Islamfeindes abgetan, der damit nur Ängste vor einer Islamisierung
schüren will, obwohl es die doch – wie offizielle Stellen seit Jahren
versichern – gar nicht gibt. In diesen Tagen aber hören wir nun, dass
ein deutscher Staatsanwalt gegen Eltern ermittelt, weil die sich
weigerten, ihren 13-jährigen Sohn mit der Schulklasse in eine Moschee zu
schicken.
In Rendsburg steht mit der Centrum-Moschee das nach eigenen Angaben
größte muslimische Gebetshaus Norddeutschlands. Für eine
Erdkunde-Lehrerin einer Rendsburger Schule war diese große Moschee
immerhin so wichtig, dass sie den obligatorischen Besuch des islamischen
Gotteshauses mit in ihr Unterrichtsprogramm aufnahm. Niemand unter den
Lehrern, in der Schulleitung oder bei der Schulaufsicht nahm Anstoß
daran, denn im Ministerium sind solche Besuche erwünscht. Nur ein
13-jähriger Junge wollte nicht mit in die Moschee gehen. Seine Eltern –
beide Atheisten – bestärkten ihn in seiner Weigerung.
Nun hätte man dies behördlicherseits einfach akzeptieren können,
schließlich nehmen Schulen in umgekehrter Richtung auch Rücksicht auf
islamische Speisevorschriften. Manche gehen sogar so weit, dass sie auch
Nicht-Muslimen jegliches Schweinefleisch vorenthalten. Während des
Ramadan werden Lehrer in deutschen Schulen mittlerweile zu besonderer
Sensibilität gegenüber muslimischen Schülern verpflichtet und dass es
Mädchen aus islamischen Familien wie allen anderen zuzumuten wäre, sich
geneinsam mit Jungs in der gleichen Schwimm- oder Turnhalle aufzuhalten,
gilt mancherorts schon als rechtspopulistische Forderung und nicht mehr
als Selbstverständlichkeit. Die Idee, muslimische Kinder im
Schulunterricht zum Kirchenbesuch zu verpflichten, würde heutzutage wohl
kaum ein deutscher Lehrer öffentlich vortragen. Aber einen
Moschee-Besuch soll ein Schüler in Deutschland nicht verweigern dürfen?
Nein, darf er nicht. Zumindest nicht in Rendsburg. Die Eltern des
Jungen sollten 300 Euro Bußgeld zahlen, schließlich hätte ihr Sohn die
Schule geschwänzt, als er nicht in die Moschee ging und gegen
Schulschwänzer geht das Land Schleswig-Holstein energisch vor. Die
Eltern allerdings zeigten sich uneinsichtig und widersprachen dem
Bußgeldbescheid. Sie hätten ihren Sohn nur vor islamistischer
Indoktrination bewahren wollen. Die könne ja wohl keinesfalls Teil der
Schulpflicht sein. Also zahlten sie nicht und der verweigerte
Moschee-Besuch wurde ein Fall für die Staatsanwaltschaft in Itzehoe.
Juristisch ist nun zu klären, ob der Moschee-Besuch eine
Informationsveranstaltung der Schule war, die kein Bestandteil der
Schulpflicht ist, so wie die Besuche der Bundeswehr zur Nachwuchswerbung
an deutschen Lehreinrichtungen. Oder war es ein verpflichtender Teil
des Unterrichts, wie die Schule behauptet. Das Amtsgericht Meldorf muss
diese Frage nun klären, Staatsanwalt Peter Müller-Rakow hat seine
Ermittlungsergebnisse dorthin übermittelt.
Für die Schule ist das Nicht-Erscheinen in der Moschee ein
„unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht“, denn der Besuch im islamischen
Gotteshaus sei regulärer Teil einer Geografiestunde gewesen. Die
Rektorin des Gymnasiums, Renate Fritzsche, berief sich darauf, dass das
schleswig-holsteinische Bildungsministerium die 804 Schulen des Landes
ermuntert habe, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer
Erziehung in der Schule, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken,
sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren“, so
Fritzsche.
Schade, dass es keine solche ministerielle Ermunterung für
muslimische Zuwanderer gibt, um sie dazu zu bewegen, die
Weltanschauungen und unislamischen Sitten und Gebräuche der
„Ungläubigen“ zu tolerieren und sich mit der Kultur dieses Landes zu
beschäftigen. Aber auch deutsche Ministerien scheinen nach dem Motto zu
verfahren: Wenn sich die Deutschen leichter und widerspruchsloser
anpassen können als die anderen, dann sollen sie das auch machen und wir
müssen es den Widerspenstigeren und Gewaltbereiteren nicht mühevoll
abverlangen.
Doch zurück zur Rendsburger Moschee, die der Schule, wie wir nun
wissen, als Teil des obligatorischen Bildungsinhalts für norddeutsche
Gymnasiasten gilt. Wer betreibt die eigentlich? Darüber werden sich die
Lehrer und Bildungspolitiker, die ihre Schüler verpflichten, dorthin zu
gehen, doch sicher zuvor informiert haben, oder? Nein, man kann nicht
verlangen, dass Bildungsverantwortliche im Verfassungsschutzbericht
nachlesen, um zu schauen, ob sie fündig werden. Aber ein Blick in
Wikipedia genügt schon, um zu erfahren, dass die Centrum-Moschee in
Rendsburg vor acht Jahren von der Islamischen Gemeinschaft Mili Görüs
(IGMG) gebaut wurde, mithin einer Vereinigung, über deren Kontakte zu
den türkisch-rechtsextremen Grauen Wölfen schon oft berichtet wurde und
die u.a. deshalb unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzämter
steht. Ein wahrlich passender Ort für Schüler, um den Islam im Rahmen
des deutschen Schulunterrichts kennenzulernen.
Vielleicht hatten die Eltern des Moschee-Verweigerers doch recht, als
sie Indoktrination fürchteten? Ist es eine Geografie-Stunde bei Milli
Görüs wirklich wert, mit staatlicher Gewalt durchgesetzt zu werden? Oder
sorgt das Bildungsministerium in Kiel jetzt dafür, dass dieser absurde
Konflikt beigelegt wird? Die letzte Frage muss man leider mit „Nein“
beantworten. Im Grundsatz teile das Bildungsministerium die Ansicht der
Schule, sagte Sprecher Thomas Schunk der WAZ: „Unerlaubtes Fernbleiben
des Unterrichts ist nicht in Ordnung.“ Zumal es um Geografie ging, um
das Kennenlernen eines anderen Kulturkreises. Niemand sei gezwungen
worden, einer sakralen Handlung beizuwohnen. Und in der Tat wissen die
meisten Deutschen ja über den Kulturkreis türkischer Rechtsextremisten
viel zu wenig.
Nach Maßstäben, die früher einmal galten, würden die
schleswig-holsteinischen Behörden jetzt zurückrudern, sich vielleicht
entschuldigen und erklären, dass man zwar an der
Moschee-Besuchs-Empfehlung festhalten wolle, aber die Schulen nun
angewiesen habe, genauer darauf zu achten, wie grundgesetzkonform sich
der Betreiber verhält. Und die Medien würden das Zurückrudern kritisch
begleiten. Doch zuerst wird geschaut, ob die Moschee-Verweigerer-Familie
nicht irgendwie rechts ist. Zwar ist noch keiner bei den Betroffenen
selbst fündig geworden, aber sie haben immerhin einen verdächtigen
Anwalt.
Alexander Heumann ist Mitglied des islamkritischen Vereins
„Bürgerbewegung Pax Europa“, das erfahren wir in jedem Bericht über den
Fall, während die meisten Journalistenkollegen die Nähe der Moschee zu
Milli Görüs für nicht weiter erwähnenswert hielten.
Alle Zitate aus: http://www.derwesten.de/panorama/schueler-lehnt-moscheebesuch-ab-eltern-sollen-strafe-zahlen-id12310909.html
Den Wikipedia-Eintrag finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Centrum-Moschee_Rendsburg
http://sichtplatz.de/?p=6953
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