Friday, February 05, 2010

Gericht bestätigt Ausweisung von islamischen Hassprediger

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Ausweisung eines islamischen Hasspredigers bestätigt. Die Klage des afghanischen Imams aus Offenbach gegen die Stadt sei abgelehnt worden, teilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag in Darmstadt mit.
Zur Begründung hieß es, dass ein Ausländer ausgewiesen werden könne, wenn er zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachele. Das habe der Kläger mit seinen Predigten wiederholt getan. Die Ausländerbehörde der Stadt Offenbach hatte sich den Angaben zufolge bei der Ausweisung auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gestützt. Der Imam habe zur Gewalt gegen Ungläubige aufgerufen und sei daher als sogenannter Hassprediger einzustufen. Das Verwaltungsgericht kam ebenfalls zu dem Schluss, dass die Äußerungen des Imams dazu geeignet gewesen seien, «bei seinen Zuhörern Hass gegen die nichtmuslimische Mehrheitsbevölkerung zu säen».
Gegen das Urteil kann Berufung beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragt werden. (Az. 6 K 516/06.DA)
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