Friday, December 16, 2016

Festnahme wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit

Die Bundesanwaltschaft hat gestern in Hamburg aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2016 den 31-jährigen türkischen Staatsangehörigen M. S. wegen des dringenden Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) durch Beamte des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Räumlichkeiten des Beschuldigten durchsucht. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich im Auftrag des türkischen Geheimdienstes in Deutschland Informationen über Aufenthaltsorte, Kontaktpersonen und politische Tätigkeiten von in Deutschland lebenden Kurden sowie kurdische Einrichtungen in der Bundesrepublik verschafft zu haben, welche zur Weitergabe an den türkischen Geheimdienst bestimmt waren. Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3513790

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