Wednesday, December 14, 2016

Kiez-Vergewaltigung: Warum wurde Adil B. nicht abgeschoben?

Knapp ein Jahr liegen die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht auf dem Kiez zurück – nun schlägt ein neuer Fall Wellen. Der Marokkaner Adil B. (34) soll eine 24-Jährige in der „99 Cent“-Bar vergewaltigt haben– er sitzt, nicht zum ersten Mal, in U-Haft. Auf ihn wartet jetzt ein Gerichtsverfahren – dabei hätte er gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen zur brutalen Sex-Tat. Im Dezember 2015 kam Adil B. nach Deutschland, beantragte in Niedersachsen Asyl. „Das wurde im April dieses Jahres abgelehnt“, sagt Norbert Smekal von der Hamburger Ausländerbehörde. Bis Mai hatte der 34-Jährige die Möglichkeit, selbstständig auszureisen – das tat er nicht, sondern tauchte unter und kam nach Hamburg. Der abgelehnte Asylbewerber hat am 11. Juli bei einem Einbruch im Lokal „Mediterran“ an der Winsener Straße (Wilstorf) einen Laptop, ein iPad und Bargeld im Gesamtwert von 4000 Euro gestohlen. Er flüchtete mit dem Seat des Wirtes und baute in Seevetal einen Unfall. Polizisten fanden das Diebesgut in seinem Auto, nahmen ihn fest. Seitdem saß er in U-Haft, am 20. Oktober wurde er wegen des Einbruchs und des Diebstahls von Schuhen bei „Sportscheck“ zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt – und deshalb freigelassen. Schuld ist möglicherweise Behördenversagen. Die Hamburger konnten den 34-Jährigen nicht abschieben, weil das Asylverfahren hier nicht stattgefunden hat. „Wir haben die zuständigen Kollegen in Niedersachsen auf den Ausreisepflichtigen hingewiesen, dort hat jedoch niemand reagiert. Also wurde er freigelassen“, sagt Smekal.
Quelle: http://www.mopo.de/25268706 ©2016

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