Sunday, July 13, 2008

(Post-) Nationalsozialismus im österreichischen Recht

von Florian Markl
In einem seiner bekanntesten Vorträge bemerkte Theodor W. Adorno 1959: “Ich betrachte das Nachleben des Nationalsozialismus in der Demokratie als potentiell bedrohlicher denn das Nachleben faschistischer Tendenzen gegen die Demokratie.” Diesen Gedanken aufgreifend haben wir vor einigen Jahren versucht, dieses Nachleben des Nationalsozialismus theoretisch im Begriff des Postfaschismus bzw. des Postnazismus zu fassen. Damals haben wir allerdings nicht gedacht, dass in Österreich Adornos Warnung durchaus wörtlich zu verstehen ist. Doch ein Blick in das Online-Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes bringt diesbezüglich Erstaunliches zu Tage.
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