Friday, July 11, 2008

Vive la France! - Frauen in Stoffkäfigen können nicht französische Staatsbürgerinnen werden

Foto: Vor Gericht abgeblitzt: Faiza M. im Islam-konformen Stoffkäfig
Das französische Verfassungsgericht hat einer in einer islamischen Stoffkäfig ("Burka") gehüllten Frau in letzter Instanz die französische Staatsbürgerschaft verweigert. Die aus Marokko stammende und mit einem Franzosen verheiratete 32 Jahre alte Muslima sei wegen ihres Stoffkäfigs "sozial inkompatibel mit französischen Werten", befand das Gericht. Zum ersten Mal hat der französische Verfassungsgerichtshof damit die tatsächlich gelebte religiöse Praxis eines Menschen bei der Beurteilung seiner zu erwartenden Integrationsfähigkeit in die Entscheidungsfindung über die Gewährung der Staatsbürgerschaft mit einbezogen. Mulsima Faiza M. war im Jahre 2000 aus ihrer marokkanischen Heimat nach Frankreich gekommen. Und 2005 verweigerte man ihr die Staatsbürgerschaft. Bei allen Behördengesprächen war die Dame vollverschleiert erschienen und hatte in ihrem islamischen Frauen-Stoffkäfig nur einen schmalen Sehschlitz. Faiza M. hatte früher in Marokko keinen Stoffkäfig getragen. Diesen legte sie erst an, nachdem sie einen französischen Moslem heiratete, der der salafitischen Schule der Islam-Ideologie huldigt.
Faiza M. kann einen neuen Antrag auf Einbürgerung stellen - aber erst, wenn sie ihren Stoffkäfig ausgezogen hat und durch ihr tatsächliches Verhalten nachweisen kann, dass sie sich in Frankreich integriert (Quelle: Le Monde 11. Juni 2008).
akte-islam.de

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