Wednesday, November 23, 2011

Na, über wen wohl urteilt das Bundesverwaltungsgericht hier ? Ist es die NPD ?

Nein, natürlich nicht ! Es ist eine islamistische Organisation, deren Mitglied nicht aus Deutschland abgeschoben werden darf. Zitat:
Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs sind die Zwecke oder die Tätigkeit der „Tablighi Jamaat“ aber nicht darauf ausgerichtet, terroristische Aktivitäten zu unterstützen. Vielmehr lässt sich danach nur feststellen, dass ihre Strukturen gelegentlich von einzelnen Personen für derartige Aktivitäten missbraucht werden.
Mehr über diesen Justizskandal…

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