Der Jihadist, der auf Anordnung des Bundesgerichts auf freien Fuss
gesetzt wurde, wohnt wieder in Baden – und erhält dort Sozialhilfe. Das
bestätigt die Stadt Baden der «Aargauer Zeitung».Wesam A., der als Mitglied der Schweizer IS-Zelle gilt, ist laut dem
Artikel seit Mitte Oktober zu 100 Prozent erwerbstätig, das Einkommen
sei für ihn und seine Familie aber nicht existenzsichernd. Schon vor
seiner Verhaftung hatte er in Baden von Sozialhilfe gelebt.
Das Bundesstrafgericht verurteilte ihn im März zu dreieinhalb Jahren
Haft wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation. Er hatte unter
anderem IS-Propaganda in den sozialen Medien publiziert. Wegen guter
Haltung und Anrechnung der Untersuchungshaft wurde er im Sommer jedoch
bereits wieder freigelassen.
Die Bundespolizei nahm ihn in
Ausschaffungshaft, das Bundesgericht intervenierte. Die Gründe für eine
Ausschaffungshaft seien nicht gegeben. Der Fall sorgte für grosse Wellen
in der Schweizer Politik. Erst am vergangenen Wochenende berichtete die
«SonntagsZeitung», der Bundesrat plane eine Überarbeitung der
präventiv-polizeilichen Massnahmen, um verurteilte Jihadisten wie
gefährliche Gewalttäter verwahren zu können.
Der Badener Stadtrat schreibt als Antwort auf eine parlamentarische
Anfrage zu den Sozialhilfe-Zahlungen: «Es gab und gibt im vorliegenden
Fall keine fragwürdigen, sondern nur gesetzeskonforme Leistungen.»
Hintergrund
für den Vorstoss von SVP-Einwohnerrat Adrian Gräub war ein Artikel in
der «Weltwoche». Demnach hatte Baden Wesam A. vor seiner Verhaftung
Sozialhilfe bezahlt, obwohl vier Autos auf ihn registriert waren und er
trotz Aufforderung keine billigere Wohnung genommen hatte.
http://mobile2.bazonline.ch/articles/584faad3ab5c372cab000001
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