Saturday, November 09, 2019

IS in Graz

Der Verein in Graz wurde 2008 gegründet. 38 Personen aus diesem Umfeld gingen nach Syrien, um sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.
Über den angeklagten Obmann des Taqwa-Vereins sagte sein Anwalt: „Er war von seiner Einstellung her kein Eiferer, er ist ein Humanist“. Er habe den Verein nur auf eindringliche Bitte des Predigers geleitet, „aber nur auf dem Papier“. Die Anklage „stimmt einfach nicht, vieles ist Fiktion“.
(OÖN)

38 Seelen wurden von Graz aus in den IS geschickt. Keine andere IS-Zweigstelle war im deutschen Sprachraum beim Rekrutieren erfolgreicher als der Verein Taqwa.

Dass gegen den Obmann des Vereins der IS-Rekrutierer erst jetzt der Prozess beginnt, ist ein Justizskandal.

Noch skandalöser ist jedoch der Umstand, dass die österreichische Justiz auch seine Abschiebung verhindert hat. Denn auch ohne strafrechtliche Verurteilung hätte er als „Gefährder“ laut Asylgesetz abgeschoben werden können:

§ 6. (1) Ein Fremder ist von der Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten ausgeschlossen, wenn
3. aus stichhaltigen Gründen angenommen werden kann, dass der Fremde eine Gefahr für die Sicherheit der Republik Österreich darstellt

Was könnte für Österreichs Sicherheit gefährlicher sein als ein Verein, der 38 Menschen zum IS nach Syrien geschickt hat?

Bezüglich seines Asylstatus wurde zwar von der Asylbehörde ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Das Bundesverwaltungsgericht hob den Bescheid der Asylbehörde jedoch wieder auf, da der Richter den IS-Obmann NICHT als Gefährder einstufte.

Ohne eine strafrechtliche Verurteilung wäre nach Ansicht des für die Abschiebung zuständigen Verwaltungsgerichts eine Gefährung nur dann gegeben, wenn die territoriale Integrität Österreichs gefährdet wäre.

Solange der österreichische IS sich also damit begnügt, Rekruten nach Syrien zu schicken und nicht beginnt, weite Teile Österreichs zu erobern, besteht für Österreichs linken Rechtsstaat kein Anlass, IS-Gefährder loszuwerden.

So durfte der IS-Obmann (gegen den auch seit Jahren ein Betrugsverfahren wegen 100.000 € zu Unrecht bezogener Sozialhilfe läuft) weiter seinen vom österreichischen Sozialstaat finanzierten IS ausleben.

Selbst wenn es nun nach Jahren zu einer Bestrafung kommen sollte, ist der Schaden nicht wieder gut zu machen. Der Vater wird vielleicht ein paar Jahre im Gefängnis landen. Doch auch vom Gefängnis aus wird er Oberhaupt seiner und vieler anderer vom österreichischen Staat finazierten IS-Familien bleiben.

So wird die Gefahr für Österreichs Sicherheit wachsen, selbst wenn der eine oder andere IS-Anhänger bestraft wird. Bis die österreichische Justiz das Ausmaß der Gefährdung begreift, wird es für die Verteidigung der Integrität des Staates zu spät sein.


https://aron2201sperber.wordpress.com/2019/11/08/is-in-graz/

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