Wednesday, August 11, 2010

Burkaverbot und Grundgesetz: Lüftet den Schleier

Hier kommen wir von der Weltpolitik in die sogenannten Problembezirke: Man kann die Frage der Integration der muslimischen Migranten nicht von der Frage des Antisemitismus und der Misogynie vieler muslimischer Migranten abtrennen. Beide gehören zusammen.
Ein Problem ist, dass das deutsche Verständnis von Religionsfreiheit eines ist, das gut zu den Zeugen Jehovas, den Juden und allen, die nicht “deutsche Christen” waren, passte. Der Artikel der Religionsfreiheit wurde infolgedessen ins Grundgesetz geschrieben, um die Schwachen und die Friedfertigen zu schützen. Inzwischen wird Religionsfreiheit in der deutschen Debatte aber zu häufig absolut gesetzt und von den anderen Grundrechten abgekoppelt.
Es ist nicht den Traditionen des Grundgesetzes und der europäischen Aufklärung und Demokratie entsprechend, wenn die Religionsfreiheit jetzt über die anderen Freiheiten erhoben wird und einige intellektuelle Frauen meinen, die Burka verteidigen zu müssen. Nach dem Motto: “Das ist ja nur der Westen, der Angst vor dem Islam hat. Die armen Frauen würden zu Hause eingesperrt, wenn man die Burka auf der Straße verbietet, weil sie dummerweise mit einem Mann verheiratet sind, der sie dazu zwingt, die Burka zu tragen.” Das ist ein Verfall der Diskussions- und Denkkultur, die kohärent und auch in komplexen Zusammenhängen denken muss. Es muss daran erinnert werden, dass bis in die 70er Plakate und Filme de facto als “blasphemisch” zensiert wurden. Soll das Rad wirklich dorthin zurückgedreht werden?
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theeuropean.de

1 comment:

IGD/ZMD-Ikhwanis Verbieten said...

Die Auffassung des Verfassers, dass die Religionsfreiheit im Verfassungsrang niedriger einzuordnen ist als die anderen von ihm genannten Freiheitspostulate des GG im Ganzen, wird dadurch deutlich gestützt, dass es gar keinen eigentlichen Artikel der Religionsfreiheit im GG gibt. Das Wort Religionsfreiheit kommt in ihm an zentraler Stelle auch gar nicht vor.
Umgekehrt, genau jener Artikel, der die Meinungsfreiheit und die Gewissensfreiheit ohne jede Einschränkung zur Verfassungsnorm erhebt, subsumiert unter sich eben auch die Freiheit, und zwar die negative wie die positive, der Religionsausübung.
Vor allem eine Religionsausübung , die die Gewissens- und Meinungfreiheit zu unterbinden und einzuschränken trachtet wie der politische Islam mit seinen Scharia-Gottesstaats-Prämissen, kann sich deshalb in keiner Weise auf ein Freies Gewissen herausreden. Das deutsche Grundgesetz kennt dafür sogar ein individuelles Widerstandsrecht für alle seine Rechtssubjekte, insofern die Verfassungsordnung im Ganzen und Prinzipiellen dadurch außerkraftgesetzt wäre.
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