Ein Patient im Kreuzberger Urban-Krankenhaus, bei dem beschwichtigende Worte nicht halfen, wurde laut Anklage immer aggressiver. Am Ende war es ein 51-jähriger Krankenpfleger, der sofort operiert werden musste.
Berlin - Die Wut packte ihn nach zweieinhalb Stunden Wartezeit. Erol S., der mit einem schmerzenden Fußgelenk in die Rettungsstelle gehumpelt war, beschwerte sich lautstark. Der Patient, bei dem beschwichtigende Worte nicht halfen, wurde laut Anklage immer aggressiver. Am Ende war es ein 51-jähriger Krankenpfleger, der sofort operiert werden musste. Der mutmaßliche Angriff in der Notaufnahme des Kreuzberger Urban- Krankenhauses brachte S. am Freitag vor das Landgericht.
Der 29-Jährige soll am Abend des 31. Januar 2010 ein Küchenmesser aus der Tasche gezogen haben, als ihn der Pfleger gerade zurück zur Trage schieben wollte.
Ein Stich traf die Brust und verletzte die Lunge. Drei Tage lag der 51-Jährige auf der Intensivstation. Bis heute leidet er immer wieder unter Kurzatmigkeit.
Erol S. zeigte auch vor Gericht wenig Geduld. Der Richter musste ihn ermahnen, weil er dem Zeugen ins Wort fiel. „Ich kann mich nicht beherrschen“, zischte der Angeklagte, der zuvor die Aussage verweigert hatte. Ruhig schilderte der Pfleger den Vorfall. Zunächst habe eine Krankenschwester auf S. eingeredet. Schwerverletzte haben Priorität, erklärte sie. Wegen des damaligen Glatteises war viel zu tun. „Der Gang war vollständig zu“, beschrieb der Zeuge. Erol S. hatte erst einmal einen Eisbeutel bekommen.
Der Pfleger wollte der Kollegin helfen. „Hurensohn“, habe S. sofort gepöbelt und gedroht: „Ich steche dich ab!“ Die verbalen Angriffe nahm der Pfleger nicht ernst. „Das haben wir leider häufiger.“ Doch S. habe den Eisbeutel geworfen, sei dann mit erhobener Faust auf ihn zugekommen. „Ein Schlag streifte mich.“ Er bat Kollegen, die Polizei zu rufen und griff S. am Oberarm. „Da stach er zu.“
Erol S. der sich den Fuß verstaucht hatte, soll sich bei der Polizei in Richtung angeblicher Notwehr geäußert haben. Gegen ihn dürfte allerdings auch eine Vorstrafe sprechen: Wegen Bedrohung und Beleidigung einer Mitarbeiterin eines Jobcenters wurde der Hartz-IV-Empfänger 2009 zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Prozess geht Donnerstag weiter.
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