Bis zum Beginn des Prozesses (voraussichtlich im Herbst) werden aber auch brisante Details aus dem Ermittlungsakt, der nun dem "Falter" vorliegt, für Debatten sorgen:
- So ist darin klar bestätigt, dass der Täter Alen R. "sechsmal pro Woche in einer Moschee betete" - und somit nicht wirklich "ein Katholik" ist, wie seine Rechtsanwältin in Umlauf gebracht hat.
- Bei seinen Fahrten zur Moschee hatte Alen R. eine Machete mit, versteckt in einer Laptop-Tasche.
- Ebenfalls ist im Akt nachzulesen, dass die ermittelnden Kriminalisten erst neun (!) Tage nach der Amokfahrt eine vollständige Durchsuchung des Elternhauses von Alen R. in Kalsdorf, in dem auch der Täter lebte, durchführten.
- Außerdem wird dokumentiert, dass nur vier der acht Handy-SIM-Karten des Täters ausgewertet wurden. Warum die andere Hälfte der SIM-Karten nicht beachtet wurde, wird nicht erklärt, schrieb der "Falter".
- Auch die Eingänge auf den Konten des meist beschäftigungslosen gebürtigen Bosniers seien nur oberflächlich überprüft worden.
- Laut dem vorliegenden Akt haben die Ermittler auch nicht - wie vom Innenministerium kurz nach der Bluttat zugesagt - die auffallend vielen Social-Media-Kontakte des Amoklenkers nach Saudi-Arabien aufgearbeitet. Alen R. folgte bewusst 225 saudi-arabischen Twitter-Konten - darunter sind auch Accounts von Gruppen, die im Web mit Kalaschnikows und Fahnen posierten .
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