Wegen des Vorwurfs der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat im Irak und Großsyrien (ISIG)" bzw. "Islamischer Staat (IS)" wurden Kamel Ben Yahia S. (tunesischer Staatsangehöriger, 40 Jahre), Mounir R. (deutscher Staatsangehöriger, 41 Jahre), Azzedine A. H. (deutsch/marokkanischer Staatsangehöriger, 29 Jahre) sowie Yusup G. (russischer Staatsangehöriger, 29 Jahre) zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bekanntgegeben.
Kamel Ben Yahia S. wurde zu 5 Jahren und 6 Monaten, Mounir R. zu 1 Jahr und 6 Monaten, Azzedine A. H. zu 2 Jahren und Yusup G. zu 1 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der gegen die Angeklagten R., A. H. und G. verhängten Strafen ist zur Bewährung ausgesetzt worden.Zur Überzeugung des Senats haben die Angeklagten die genannte terroristische Vereinigung unterstützt, indem sie in wechselnder Tatbeteiligung zwischen Juli 2013 und Oktober 2014 Gelder zugunsten der Organisation überwiesen, Flüge für Mitglieder der Vereinigung buchten und Hilfestellung bei der Schleusung von Anschlusswilligen leisteten. Der Mittelsmann des Angeklagten S. in der Türkei bezeichnete ihn wegen seiner umfangreichen und wichtigen Aktivitäten für "ISIG/IS" als "Gouverneur" bzw. "Statthalter" in Deutschland. Die übrigen Angeklagten wurden vom Angeklagten S. in einzelnen Fällen in die Unterstützungshandlungen zugunsten des "ISIG/IS" eingebunden.
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