In diesem FAZ-Interview mit
dem BKA-Präsidenten Holger Münch findet sich eine verstörende Passage:
Auf die Frage nach den Angriffszielen linker Gewalttäter - explizit:
„Also die AfD“? - antwortet BKA-Präsident Holger Münch:
„Sagen wir: das rechte Spektrum im Allgemeinen. Ein großer Anteil
des Anstiegs geht auf Resonanzstraftaten zurück: Dass man also die
Entwicklung am rechten Rand zum Anlaß nimmt, um selbst aktiv und
straffällig zu werden.“
Resonanzstraftaten. Es macht also für den Chef des
Bundeskriminalamtes einen Unterschied, ob ein tätlicher Angriff aus
materiellen oder Gesinnungs-Motiven erfolgt. Raub mit Körperverletzung
ist demnach eine andere Kategorie von Gewalttat als das Niederschlagen
eines Menschen, der politisch anderer Meinung ist. Höre ich da zwischen
den Worten zu viel heraus oder liegt es daran, dass es mir noch in den
Ohren klingt, wie hier in Frankreich nicht wenige Stimmen die Morde in
der Charlie Hebdo-Redaktion damit relativieren wollten, dass die
Zeichner mit ihren Mohammed-Karikaturen ja selbst den Zorn der
Attentäter herausgefordert hätten?
Resonanz. Das Opfer macht sich durch sein Verhalten
selbst zum Ziel einer Aggression, provoziert, muss sich quasi eine
Teilschuld zurechnen lassen. Ein solches Statement aus der Umgebung von
Putin oder Erdogan - wen wunderte es, aber aus dem Munde des Präsidenten
des Bundeskriminalamtes ? Und um meine Verstörung noch zu steigern,
steht das Interview unter dem Titel: „Die Sprache kommt vor der Tat“.
Müssen sich Mitglieder bestimmter Parteien jetzt darauf einstellen, dass
demnächst das Wahrnehmen des passiven Wahlrechts mit einem erhöhten
Risiko für Leib und Leben des potentiellen Volksvertreters und seiner
Familie einhergeht, da mit Resonanz-Straftaten zu rechnen ist?
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